17. August 2012 06:13; Akt.: 17.08.2012 07:59

„Grundsteuer den Gemeinden“

Grund und Boden ist steuerlich gesehen Gemeindesache. Und dabei soll es auch bleiben, meint der Gemeindeverband. Grund und Boden ist steuerlich gesehen Gemeindesache. Und dabei soll es auch bleiben, meint der Gemeindeverband. - © VOL.AT/ Hartinger
von VN/Johannes Huber - Bregenz, Wien – Gemeinden bestehen auf „ihrer“ Abgabe und verlangen eine Neubewertung.

alt Korrekturen melden

Die Diskussion über eine Stärkung der Steuerautonomie der Länder ist um eine Facette reicher: Die Gemeinden wollen „ihre“ Grundsteuer behalten. Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) ist für eine Verländerung der Grundsteuer. Auch Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) kann sich dies – allerdings nur im Rahmen eines Gesamtkonzepts, das auch Massensteuern beinhaltet – vorstellen.

Doch der Präsident des Vorarlberger Gemeindeverbands, Bürgermeister Harald Sonderegger (ÖVP), spricht sich im VN-Interview dagegen aus: „Wenn, dann sollen Massensteuern verländert werden, aber nicht die Grundsteuer: Sie steht den Gemeinden zu und muss ihnen auch weiterhin zustehen. Zumal sie ohnehin schon alle Anstrengungen unternehmen müssen, den Stabilitätspakt einzuhalten.“

609 Millionen für Gemeinden

Die Grundsteuer ist zurzeit bundesgesetzlich geregelt; praktisch handelt es sich aber um eine Gemeindesteuer: Städte, Märkte und Dörfer haben zur Festlegung der genauen Höhe einen gewissen Spielraum. Die Einnahmen kommen ihnen zugute.

Einer aktuellen parlamentarischen Anfragebeantwortung von Finanzministerin Fekter zufolge betrug
das Grundsteueraufkommen 2010 österreichweit 609,2 Millionen Euro. Auf die Vorarlberger Gemeinden entfielen 26,6 Millionen Euro.

Verbandspräsident Sonder­egger will die Grundsteuer nicht nur behalten; er fordert vom dafür zuständigen Bund auch eine Neufeststellung der Einheitswerte aller Grundstücke, auf deren Basis die Steuer bemessen wird: Er räumt ein, dass dies „teilweise“ zu einer Steuererhöhung führen könnte. Auf der anderen Seite sieht er jedoch „eine Riesenungerechtigkeit“ zwischen einzelnen Grundeigentümern: Bei Grundstücken mit älterer Bebauung könnte die Einheitswertfeststellung lange zurückliegen; die letzte flächendeckende Bewertung erfolgte 1973. Bei Neubauten ist sie jüngeren Datums, was zu einer höheren Steuerbelastung führen kann: „Da geht es um Steuerfairness, weniger um Steuererhöhung“, so Sonderegger. „Im Übrigen ist es für uns Gemeinden von größtem Interesse, dass diese Fehlentwicklung korrigiert wird, damit die Grundsteuer aufgrund der Ungleichbehandlung nicht vom Verfassungsgerichtshof gekippt wird.“



Kommentare 0

Neuen Kommentar schreiben

 
 
1000
/1000 Zeichen übrig

Mehr auf austria.com
Radfahrerin brutal zusammengeschlagen
Dornbirn - In der Nacht auf Samstag wurde eine 31-Jährige Frau in Dornbirn Opfer eines brutalen Übergriffs von vier [...] mehr »
Trübe Wetter-Aussichten auf die kommende Woche
Schwarzach - Die neue Woche beginnt kaum anders als die alte geendet hat. Zudem hält das kühle und nasse Wetter [...] mehr »
“Erfüllend und unbeschreiblich schön!”
Schwarzach - Sabrina Nitz wurde mit der Gelenksversteifung AMC geboren und sitzt seither im Rollstuhl. Am 22. Februar [...] mehr »
Widerstand in Lustenau gegen Schließung des Jugendhauses
Lustenau - Die Sitzung der Lustenauer Gemeindevertretung nützten rund 40 Jugendliche, um gegen die Schließung des [...] mehr »
Sonntags-Umfrage von VOL.AT und WANN & WO: Wie wohnt Vorarlberg?
Bregenz - Die Vorarlberger kämpfen mit hohen Mietpreisen, sich gar eine Wohnung oder Haus zu kaufen ist viele kaum mehr [...] mehr »
Mehr Meldungen »

Manfred Bauman bringt ein Stück Hollywood zur Photokina nach Köln

Herbstkollektion von Popp & Kretschmer präsentiert

Forever 21: Die aktuellen Shorts-Trends

Angelika Ahrens hat es nicht ins Finale von Dancing Stars geschafft

Richard Lugner wurde vor Opernball um 150.000 Euro betrogen

66. Filmfestspiele in Cannes haben begonnen


Sie sind bei Facebook? Wir haben etwas Besonderes für Sie ...

Wenn Sie jetzt Ihren Facebook-Account mit %s verknüpfen, haben Sie einfachen Zugang zur beliebten Kommentar-Funktion auf %s, können Artikel einfach mit Ihren Freunden teilen - und auch selbst Fotos und Artikel auf %s hochladen.

{username}


Passwort vergessen?
{username}

Bitte max. 32 Zeichen verwenden

Ihren Benutzernamen können Sie hier ändern. Wir schlagen vor, dass Sie Ihren richtigen Namen verwenden, um an Diskussionen teilzunehmen.

Muss eine gültige E-Mail-Adresse sein

Benachrichtigungen und Newsletter (falls gewollt) werden an diese Emailadresse versendet. Ihre Privatsphäre ist uns wichtig

{username}%s antworten

OK, {username} - nun ist alles eingerichtet.

OK

Der Benutzer mit dem Sie sich einlochen wollen ist noch nicht aktiviert. Bitte klicken Sie auf den Aktivierungslink den wir Ihnen an %s gesendet haben. Aktivierungsmail erneut schicken OK

Anmeldung

Bei Facebook?

Sie können Ihren Facebook-Account zum Anmelden verwenden:

Mit Facebook verbinden



Passwort vergessen?
Neu registrieren

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung