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14-Jähriger in U-Haft misshandelt: Strafverfahren nicht eingestellt

Der 14-Jährige wurde enthaftet, das Verfahren wurde jedoch nicht eingestellt.
Der 14-Jährige wurde enthaftet, das Verfahren wurde jedoch nicht eingestellt. ©dpa (Symbolbild)
Neue Einzelheiten zum Fall des 14-Jährigen, der Anfang Mai in einer Zelle der Justizanstalt Wien-Josefstadt von drei älteren jugendlichen Mitgefangenen schwer misshandelt und vergewaltigt wurde, wurden am Freitag bekannt gegeben. Christina Salzborn, Sprecherin des Straflandesgerichts, gab bekannt, dass das Strafverfahren wegen versuchten schweren Raubes gegen den Burschen entgegen anderslautender Medienberichte nicht wegen mangelnder geistiger Reife eingestellt worden sei.
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“Die Anklage ist aufrecht”, betonte Salzborn. Der 14-Jährige wird sich demnach Ende Juli vor einem Schöffensenat verantworten müssen, weil er gemeinsam mit zwei jugendlichen Komplizen sowie einem noch strafunmündigen Buben auf der Straße einen älteren Mann überfallen wollte. Der Mann wurde laut polizeilichen Ermittlungen mit zwei gezückten Messern bedroht, eines davon soll der 14-Jährige in Händen gehalten haben. Die Burschen waren dabei mit Schals maskiert.

Jugendlicher in Raub verwickelt

Bei ihrer Festnahme gaben die Jugendlichen den Polizeibeamten gegenüber zu, schon in der Vergangenheit einen Raub besprochen zu haben. Sie räumten auch ein, nach dem Überfall auf den älteren Mann einen weiteren Coup geplant und sich bereits über die Verwendung der Beute unterhalten zu haben.

14-Jähriger in U-Haft

Vom Wiener Straflandesgericht wurde über das Trio daraufhin wegen Tatbegehungsgefahr die U-Haft verhängt. Wie die Mediensprecherin hervorhob, habe es dabei beim 14-Jährigen “keine Indizien auf eine verzögerte Reife gegeben”. Die Einvernahme mit dem 14-Jährigen habe eine spezialisierte Jugendrichterin durchgeführt, der Bursch habe dabei keinen nachhaltig beeinträchtigten Eindruck gemacht. “Die Einvernahme war möglich. Er hat die an ihn gerichteten Fragen beantworten können”, sagte Salzborn.

Liegt mangelnde geistige Reife vor?

Als am 14. Mai die Anklage eingebracht wurde, wurden von der zuständigen Hauptverhandlungsrichterin obligatorische Erhebungen bei der Jugendgerichtshilfe in Auftrag gegeben. Die Jugendgerichtshilfe stellte laut Salzborn Lerndefizite und eine leichte Intelligenzminderung fest und kam zum Schluss, es liege bei dem Burschen womöglich eine verminderte Reife vor. Darauf wurde vom Gericht ein Gutachten der Kinder- und Jugendpsychiaterin Gabriele Wörgötter bestellt, die am 10. Juni per E-Mail die Einschätzung der Jugendgerichtshilfe bestätigte. Nach Erhalt des Mails wurde der 14-Jährige unverzüglich mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft enthaftet. (APA)

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