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15 Jahre Haft wegen versuchten Mordes in Salzburg

Der Angeklagte soll im Streit um eine Frau einen anderen Mann niedergestochen haben.
Der Angeklagte soll im Streit um eine Frau einen anderen Mann niedergestochen haben. ©Neumayr/Archiv
Am Landesgericht Salzburg ist am Freitag ein 50-jähriger Mann in einem fortgesetzten Prozess wegen versuchten Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Türke soll im November des Vorjahres offenbar im Streit um eine Frau einen anderen Mann niedergestochen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, informierte die Sprecherin des Gerichtes, Martina Pfarrkirchner.

Der Angeklagte soll seinem Opfer mit einem Messer fünf Schnittwunden zugefügt haben. Der Kontrahent wurde schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Laut Staatsanwaltschaft hatte der 50-Jährige zuvor ein Pub besucht und Alkohol konsumiert. In dem Lokal befanden sich auch ein Mann und eine Frau, die der Beschuldigte bereits gekannt hatte. Alle drei begaben sich nach der Sperrstunde gegen 5.00 Uhr zu einer Bushaltestelle, wo es dann zu der Attacke gekommen ist. Der Angeklagte habe auf die Bekannte eingeredet, sie solle mit ihm mitkommen, doch die Frau habe abgelehnt, schilderte Staatsanwältin Sabine Krünes am ersten Verhandlungstag. Der dritte im Bunde leistete ihr offenbar Schützenhilfe. Dieser habe gemeint, er solle die Frau in Ruhe lassen. “Da sagte der Angeklagte ‘komm her’. Als der Mann zu ihm kam, hat der Angeklagte sofort mehrmals auf ihn eingestochen”, sagte Krünes.

Angeklagter muss 15 Jahre ins Gefängnis

Der 50-Jährige bestritt die Vorwürfe und gab an, sich nicht mehr erinnern zu können. Die Geschworenen sprachen den Mann hingegen am Freitag schuldig. Zusätzlich zu den 15 Jahren Haft wurden auch noch bedingte Verurteilungen widerrufen, sodass nochmals knapp 22 Monate Haft dazukommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kündigte Rechtsmittel an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Der Angeklagte war wegen des Vorfalls bereits vor einer Einzelrichterin gestanden. Die Anklage lautete damals auf absichtliche schwere Körperverletzung. Doch die Richterin fällte ein Unzuständigkeitsurteil, weil sie einen versuchten Mord nicht ausschließen konnte. Deshalb musste sich nun ein Schwurgericht mit dem Fall befassen.

 

(APA)

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