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17-Jährige starb nach Substitol-Spritze: Prozess in Salzburg

Salzburg - Für den Tod eines 17-jährigen Mädchens am 7. März 2010 durch eine Spritze mit dem Drogenersatzstoff Substitol sind donnerstags am Landesgericht Salzburg zwei Männer im Alter von 30 und 21 Jahren verantwortlich gemacht worden.
Bilder aus dem Gerichtssaal
Der 30-Jährige wurde zu 24 Monaten teilbedingter Haft im Sinne der Anklage verurteilt, davon sechs Monate unbedingt. Für den 21-Jährigen lautete der Urteilsspruch von Richterin Christina Rott sieben Monate bedingt wegen Verabreichung von Suchtgift an Minderjährige. Er wurde vom Vorwurf der Beitragstäterschaft zur Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Ältere soll ihr die Spritze in den Unterarm gesetzt haben, der Jüngere die Morphin-Tablette für die Injektion bereitgestellt haben, lautete der Vorwurf des Staatsanwaltes. Doch die beiden Drogenabhängigen wollen mit dem Tod des Mädchens nichts zu tun haben.

“Klara war sehr interessiert, wie man das auflöst und zubereitet. Eine Stunde lang hat sie darum gebettelt”, schilderte der Erstangeklagte, was sich aus seiner Sicht um 6 Uhr in der Wohnung des Zweitangeklagten zugetragen hatte. Zuerst habe er sich noch dagegen gewehrt, “ich wollte nicht, dass sie suchtabhängig wird”. Die aufgelöste, “halberte 120 Milligramm-Kapsel” Substitol habe sich das Mädchen selbst injizieren wollen, “doch sie benötigte Hilfe”, rechtfertigte sich der 30-jährige Bezieher einer Invaliditätspension. Schon aufgrund ihrer Erfahrung mit Suchtgift hätten die Angeklagten, die in einem Drogenersatzprogramm stehen, aber wissen müssen, dass eine Injektion Morphinlösung ein erhebliches Risiko berge und zum Tod führen könne, betonte Staatsanwalt Matthias Haidinger.

Eine gleichaltrige Freundin des Mädchens, die mit ihr und dem Erstangeklagten nach einer Beisl-Tour den Zweitangeklagten gegen 1 Uhr besuchte, hat die 17-Jährige noch vor der Spritze gewarnt. Die Freundin verlies daraufhin fluchtartig die Wohnung. Besonders tragisch: Klara wurde um 6.30 Uhr von der Mutter des Zweitangeklagten regungslos am Boden liegend aufgefunden, der Erstangeklagte wollte offenbar die Rettung verständigen. Der 21-Jährige soll aber abgewunken haben. Um 17.50 Uhr atmete Klara nicht mehr. Doch jede Hilfe kam zu spät. Sie starb laut einem Gutachten an einer zentralen Atemlähmung bei Vorliegen einer tödlichen Morphin-Konzentration. Wie sich herausstellte, wurde in der Wohnung auch reichlich Alkohol konsumiert.

Warum der 30-Jährige nur die injizierte Menge zu verantworten habe, nicht aber den Tod der 17-Jährigen, begründete Verteidiger Franz Essl so: “Er wusste nicht, dass vorher zahlreiche andere Suchtgifte injiziert worden sind.” Das Mädchen hätte Erfahrung mit Drogen gehabt, Hautveränderungen am Unterarm hätten davon gezeug. Zudem seien 40 Milligramm Substitol nicht legal. Der Tod sei auch erst um 15 Uhr, also Stunden später eingetreten. Klara habe nach Verabreichung der Spritze mit dem Zweitangeklagten noch ein Tänzchen gemacht und zahlreiche Telefonate mit ihrer Freundin geführt. “Später ist es auch noch zu zahlreichen medikamentösen Einnahmen gekommen”, sagte der Anwalt.

Dass der Zweitangeklagte die Spritze und das Suchtgift bereitgestellt habe, stellte dessen Anwalt entschieden in Abrede. Der Erstangeklagte habe nur einen Teil der Verantwortung auf seinen Mandanten abwälzen wollen. Der 21-jährige Fotografenlehrling sei nur “schuldig hinsichtlich der Suchtmittel”, erklärte sein Verteidiger. Ein Urteil des Schöffensenates (Vorsitz: Richterin Christina Rott) wird noch am Donnerstag erwartet.

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