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23-jährige Ehefrau in Wien-Penzing erstickt: 20 Jahre Haft für Steirer

Der Steirer wurde wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt.
Der Steirer wurde wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt. ©APA
Am späten Dienstagabend wurde ein 41-jähriger Steirer wegen Mordes an seiner 23-jährigen Ehefrau schuldig gesprochen. Sie wurde erstickt. 20 Jahre Haft wurden vom Schwurgericht verhängt.
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Die Geschworenen gingen mit 6:2 Stimmen davon aus, dass er am 18. Dezember 2015 seine Frau in der gemeinsamen Wohnung in Wien-Penzing vorsätzlich zu Tode brachte. Bei der Strafbemessung waren zwei Vorstrafen sowie “die massive Gewalteinwirkung über den Zeitraum von mehreren Minuten” erschwerend, wie die vorsitzende Richterin Sonja Weis in der Urteilsbegründung darlegte. Der Angeklagte habe außerdem nach der Tat eine “erhebliche Gleichgültigkeit” an den Tag gelegt. Der Umstand, dass sich die beiden Töchter des Paares – im Tatzeitpunkt sechs Monate und eineinhalb Jahre alt – bei dem Gewaltakt im selben Raum befanden, wurde ebenfalls erschwerend berücksichtigt. Die zwei Waisen bekamen ein Trauerschmerzensgeld von jeweils 30.000 Euro zugesprochen. “Sie werden ihr Leben lang unter diesen Folgen leiden”, führte die Richterin ins Treffen.

“I hob mei Oide dawirgt”

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigerin Astrid Wagner bat um Bedenkzeit, Staatsanwalt Stefan Berger gab vorerst keine Erklärung ab.

Der Angeklagte hatte in der Verhandlung die Tötungsabsicht bestritten. Er habe im Zuge eines Streits die 23-Jährige aufs Bett gestoßen, wo diese rücklings zu liegen kam. Die Frau, die ihn betrogen habe, habe auf ihn eingeschrien: “Ich wollte, dass sie zum Reden aufhört.” Deswegen habe er sich auf sie gesetzt, sich auf ihrer Brust abgestützt und ihr mit der linken Hand den Mund zugehalten. Er habe irgendwann zwar bemerkt, dass sie nicht mehr bei Bewusstsein war, sie aber nicht für tot gehalten, behauptete der 41-Jährige.

Allerdings hatte der Mann unmittelbar nach der handfesten Auseinandersetzung einen alten Bekannten in der Steiermark angerufen, wie die Auswertung einer Rufdaten-Rückerfassung gab. Diesem erklärte er unverblümt: “I hob mei Oide dawirgt.” Die Rettung verständigte der 41-Jährige demgegenüber erst mehr als 40 Minuten nach dem Angriff. Seiner Frau gehe es nicht gut, meinte er lapidar. Als ihn der Mitarbeiter der Notrufstelle anwies, bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte eine Herzmassage durchzuführen, ließ der Mann das bleiben. “Weil ich mich nicht getraut habe”, wie er dem Schwurgericht erläuterte.

Gerichtsmediziner bestätigt Tötungsabsicht

Der Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp widersprach der Behauptung des Angeklagten, er habe seine Ehefrau unabsichtlich getötet und beim Mundzuhalten die Nasenöffnungen frei gelassen. Diese Version sei “nicht geeignet, den Tod durch Ersticken zu erreichen”, sagte der Sachverständige. Dass die 23 Jahre alte Frau erstickt wurde, stehe mit Sicherheit fest. Offen ließ Klupp lediglich, ob dies geschah, indem man ihr einen Polster ins Gesicht drückte, ihren Kopf in einen Polster presste oder mit den Händen die Atemwege verschloss. Die Bewusstlosigkeit sei nach einer bis maximal fünf Minuten eingetreten, der Kreislaufstillstand nach frühestens elf Minuten, sagte Klupp.

Seine Frau sei ihm nicht treu gewesen, erklärte der Steirer dem Gericht: “Sie ist alleine fortgegangen. Einen Freund hat sie gehabt. Sie hat ihn mir auf Facebook gezeigt.” Auch in der Nacht vor ihrem Ableben war die 23-Jährige angeblich ohne ihren Ehemann unterwegs. “Um acht am Abend hab’ ich schon gemerkt, wie sie sich kultivieren geht”, berichtete dieser den Geschworenen. Ohne Zweifel habe sie einen anderen gehabt: “Der Körpergeruch war anders, sie hat sich anders gegeben.”

Nach ihrer Rückkehr sei es am Morgen zu einem Streit gekommen, sie habe “herumgeschimpft”. Da habe er sie aufs Bett gestoßen und ihr den Mund zugehalten, um ihr “Keppeln” zu unterbinden.

“Fleißiger Steirer” wegen Mordes verurteilt

Verteidigerin Astrid Wagner beschrieb ihren Mandanten als “fleißigen Steirer”, der bei Frauen “weniger Glück” gehabt hätte. Eine erste, auf der Dominikanischen Republik geschlossene Ehe scheiterte nach drei Wochen. Die zweite ging in die Brüche, weil diese Frau eine offene Beziehung einforderte und der Mann darob handgreiflich und übergriffig wurde. Nach Schlägen und einer Vergewaltigung ließ sich Ehefrau Nummer zwei scheiden.

Auf einer Baustelle, bei der er beschäftigt war, zeigte eines Tages eine Putzfrau dem Steirer das Foto ihrer jungen Enkelin. Diese sei auf der Suche nach einem Mann, gab die Raumpflegerin ihm zu verstehen. Der Mann bekundete Interesse an der um 18 Jahre jüngeren, attraktiven Serbin, die darauf hin nach Wien kam. Binnen kürzester Zeit wurde zum dritten Mal geheiratet. Nach der Geburt der zweiten Tochter dürfte sich die Liebe aber zusehends verflüchtigt haben. Das Eheleben verschlechterte sich. Einerseits hatte der Mann einen Schuldenberg von über 100.000 Euro angehäuft, andererseits tauchte sie angeblich gerne und ohne ihre “bessere Hälfte” ins Nachtleben ein. “Sie hat die Eifersucht entfacht. Eine fesche, junge Frau, die nachts ausgeht, aufreizend angezogen, und der alte Dodl sitzt daheim und passt auf die Kinder auf”, gab die Verteidigerin zu bedenken. Die Scheidung sei im Raum gestanden, aber nicht vollzogen worden – laut Wagner deshalb nicht, weil die Ehefrau in diesem Fall fremdenpolizeiliche Konsequenzen befürchtete.

>> Mord in Penzing: Prozessauftakt

(apa/red)

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