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38 verhungerte Hunde: Tierquäler-Prozess gegen 63-Jährige

Ehemalige Tierschützerin wegen Tierquälerei vor Gericht
Ehemalige Tierschützerin wegen Tierquälerei vor Gericht
Gegen eine 63-Jährige Hundehalterin, die sich wegen Tierquälerei und schweren gewerbsmäßigen Betrugs verantworten muss, ist am Dienstag im Landesgericht Ried im Innkreis der im Dezember vertagte Prozess fortgesetzt worden. Am zweiten Verhandlungstag waren Zeugen am Wort. Auf dem Gnadenhof der einst renommierten Tierschützerin waren vor gut einem Jahr 38 verhungerte Hunde entdeckt worden.


In einem von der Angeklagten gemieteten Gebäude wurden im Dezember 2014 teils skelettierte, teils mumifizierte Kadaver der Vierbeiner gefunden – davor türmte sich aber das Futter. Der Frau waren bereits im Juni vier Hunde abgenommen worden. Ohne Durchsuchungsbefehl ließ sie jedoch damals die Beamten nicht ins Haus. Bei der Behördenaktion im Winter waren dann auch ein Jurist, der Amtsarzt und eine Tierärztin wegen Verdachtslagen nach dem Tierschutz- und Hundehaltegesetz im Einsatz. Der Gnadenhof wurde sanitätspolizeilich gesperrt. Sieben Hunde und drei Schweine wurden lebend weggebracht.

Die Angeklagte leugnete auch am zweiten Prozesstag vehement, die Tiere zu Tode gequält zu haben. Drei Zeugen belasteten sie jedoch. So beschrieb etwa der Amtstierarzt aus Braunau die Zustände am Gnadenhof, die schon im Juni dort herrschten. Überall sei Hundekot gewesen, das Gebäude sei nur mit Gummistiefeln zu betreten gewesen. In Transportboxen haben sich seiner Aussage zufolge sechs bis acht abgemagerte Hunde befunden, daneben stapelten sich die Futtersäcke.

Wegen einer ernsten Erkrankung sei sie nicht mehr in der Lage gewesen, die 38 Tiere ausreichend zu versorgen. Dennoch habe sie stets versucht, das “Bestmögliche zu tun”, rechtfertigte sich die Angeklagte.

Nach wie vor blieb der Anklagepunkt des schweren gewerbsmäßigen Betrugs offen. Denn der Verbleib von 200.000 Euro Spendengeld ist unklar. Eine Frau hatte aus dem Ausland regelmäßig über Jahre hinweg Geld für den Gnadenhof überwiesen. Die Angeklagte meinte, damit Tierarztrechnungen beglichen sowie Instandhaltungsarbeiten für das Gebäude finanziert zu haben. Entsprechende Belege konnte sie jedoch bisher nicht präsentieren. Die Spenderin, die sich noch bis Juli in Taiwan befindet, soll dann im Sommer als Hauptzeugin aussagen. Bis dahin wurde erneut vertagt.

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