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46 hilfsbereite Menschen um 25.000 Euro betrogen

Angeklagter ist einschlägig vorbestraft
Angeklagter ist einschlägig vorbestraft ©VOL.AT
Feldkirch - Neun Monate teilbedingte Haft für arbeitslosen 57-Jährigen, der vortäuschte, als Einbruchsopfer finanziell in Not geraten zu sein

Die Hilfsbereitschaft von 46 Vorarlbergern hat der Angeklagte zwischen 2015 und Mai 2016 missbraucht. Der reumütig geständige 57-Jährige hat ihnen gegenüber wahlweise vorgetäuscht, Opfer eines Einbruchs oder des Diebstahls seines Rucksacks, in dem sich 250 Euro und 180 Schweizer Franken befunden hätten, geworden zu sein. Dadurch sei er finanziell in eine akute Notlage geraten. Der Arbeitslose hat so Spenden erbettelt und die hilfsbereiten Menschen um insgesamt 25.000 Euro betrogen.

Dafür wurde der mit einer einschlägigen Vorstrafe belastete Untersuchungshäftling gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von neun Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil drei Monate. Das vor allem wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs ergangene Urteil, mit dem der Angeklagte und Staatsanwältin Ursula Koller einverstanden waren, ist bereits rechtskräftig.

Großzügige Spender

Die meisten betrogenen Helfer gaben dem Angeklagten Beträge zwischen 100 und 200 Euro. Es gab aber auch noch großzügigere Spender mit Summen von 1100, 1500, 2220 und 2223 Euro. Der Angeklagte wurde dazu verpflichtet, die Opfer zu entschädigen.

Richter Gabriel Rüdisser teilte den zahlreichen zum Prozess erschienenen Geschädigten mit, sie hätten mit dem rechtskräftigen Urteil als Exekutionstitel 30 Jahre lang Zeit, ihre Forderungen geltend zu machen. Daraufhin lachten viele Geschädigte laut auf: Sie rechnen nämlich nicht damit, ihr Geld vom Arbeitslosen zurückzubekommen. Allerdings hat der Angeklagte vom Gesamtschaden von 25.000 Euro bereits 10.000 Euro zurückbezahlt.

Wegen des reumütigen Geständnisses sei der Großteil der Haftstrafe auf Bewährung nachgesehen worden, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Andererseits sei der 57-Jährige rasch rückfällig geworden. Er sei im April 2016 in der Schweiz wegen gleichartiger Betrügereien verurteilt worden und habe dennoch in Vorarlberg mit seinen Gaunereien bis zu seiner Verhaftung am 23. Mai „einfach weitergemacht“.

„Warum macht man so etwas?“, fragte Verteidigerin Mai Salzmann. Der Angeklagte sagte, er habe durch einen Unfall seine Arbeit und fast ein Bein verloren. Dadurch sei ihr Mandant zwar in keine akute finanzielle Notlage geraten, aber in eine psychische, meinte die Verteidigerin. Er habe sich daraufhin „noch ein schönes Leben machen wollen“, allerdings auf Kosten von hilfsbereiten Mitmenschen.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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