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62-Jährige wegen Bankomatkartenbetrugs vor Gericht: Freispruch

Die 62-Jährige wurde im Fall des Bankomatkartenbetrugs freigesprochen.
Die 62-Jährige wurde im Fall des Bankomatkartenbetrugs freigesprochen. ©APA
Am Mittwoch musste sich eine 62-jährige Frau vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten. Ihr wurde vorgeworfen mit der Bankomatkarte einer verstorbenen Zahlungen von rund 74.000 Euro getätigt zu haben.

Bei der Angeklagten handelte es sich um eine gebürtige Deutsche, mit der ein Wiener eine Beziehung einging, nachdem seine erste Frau verstorben war. Von deren Ableben waren weder die Pensionsversicherung noch ihre Bank informiert worden – bis Ende 2012 wurden auf das Konto der Toten monatliche Pensionszahlungen überwiesen. Erst dann flog auf, dass die Anspruchsberechtigte nicht mehr unter den Lebenden weilte.

Pensionszahlungen auf Konto der Verstorbenen

Bis dahin hatte jemand große Freude daran, dass das Konto der Verstorbenen weiterhin gespeist wurde. Der oder die Unbekannte hatte sich in den Besitz der Bankomat-Karte gebracht und dafür gesorgt, dass nach deren Ablauf die neue Karte an seine bzw. ihre Adresse geschickt wurde. Dass dieser Jemand nicht die Angeklagte war, war nach wenigen Verhandlungsminuten klar. Ein Großteil der inkriminierten Bankomat-Zahlungen war in den Vereinigten Staaten getätigt worden. Indem die 62-Jährige ihren Reisepass und ärztliche Bestätigungen für OP- und Reha-Termine vorlegte, konnte sie nachweisen, dass sie sich in diesen Zeiträumen nicht im Ausland befunden hatte. Ein Schöffensenat (Vorsitz: Thomas Kreuter) sprach die Frau daher rechtskräftig frei.

Die 62-Jährige erklärte, sie habe niemals Bankomat-Karten oder sonstige Poststücke der ersten Frau ihres Mannes zugeschickt bekommen. Ihr Mann habe grundsätzlich “recht wenig über seine erste Frau erzählt”, gab die Witwe zu Protokoll. Der Mann ist 2007 gestorben. Mit der Bankomat-Karte waren auch immer wieder Treibstoff-Rechnungen bei diversen Tankstellen beglichen worden. Auch das passte nicht zur 62-Jährigen. Diese besitzt keinen Pkw. Ob sich noch klären lässt, wer bis zum Einstellen der Pensionszahlungen von diesem Geld profitiert hat, erscheint im Hinblick auf die mittlerweile verstrichene Zeit fraglich.

(APA)

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