Der Angeklagte war erst im Jänner 2010 vorzeitig auf Bewährung aus einer fünfeinhalbjährigen Haftstrafe entlassen worden – er hatte in versicherungsbetrügerischer Absicht sein Haus in Niederösterreich anzünden lassen. 1986 war der gebürtige Iraner von einem Wiener Gericht wegen Drogen-Handels in groß angelegtem Stil zu 14 Jahren verurteilt worden, wovon er immerhin zehn Jahre absaß. Er konnte nach seiner Entlassung deshalb nicht in seine Heimat abgeschoben werden, weil Suchtgifthändlern im Iran die Todesstrafe droht.
Aus seinen Drogen-Geschäften dürfte der 71-Jährige ein beträchtliches Vermögen gebunkert gehabt haben. Seiner Darstellung zufolge will er Asghar A. (68) 250.000 Euro zum “Weißwaschen” übergeben, das Vermögen jedoch niemals zurückbekommen haben. Im vergangenen Sommer habe er insgesamt 750.00 Euro zur Abwicklung eines Geschäfts benötigt, erklärte Samad A. nun dem Schwurgericht (Vorsitz: Friedrich Forsthuber). Da ihm dafür noch rund eine Viertelmillion fehlte, habe er von seinem Schuldner das Geld zurückgefordert.
Iranischer Uni-Professor erschossen
Zu diesem Zweck wurde ein Meeting in dem Innenstadt-Büro anberaumt, bei dem Asghar A. eine schriftliche Bestätigung über die offene Schuld unterschreiben sollte. Es kam jedoch zu einem Streit, wobei Samad A. plötzlich eine Pistole der Marke Tokarev, Kaliber 7,62 Millimeter, in der Hand hielt und zunächst seinen Schuldner bedrohte.
Dann gab er jedoch mehrere Schüsse auf den 75-Jährigen, aus dem Iran emigrierten Uni-Professor ab, der in Wien als Mediator tätig war. Er feuerte diesem zunächst in die Brust, ging dann um den Tisch herum, “um sich eine bessere Schussposition zu verschaffen” (Anklageschrift), und schoss dem Opfer ins Gesicht und in den Hals.
Im Anschluss wandte er sich den anderen beiden zu, wobei er den 58-jährigen Büro-Besitzer, der von drei Projektilen in Rücken, Brust und Schulter getroffen wurde, lebensgefährlich verletzte. Am Ende zielte er auf seinen Schuldner, dem er laut Anklage einen Kopfschuss verpassen wollte. Das erste Projektil durchschlug die Schulter des Mannes, das zweite streifte nur den Kiefer. Danach war das Magazin der Pistole leer. Als Samad A. mit der Waffe auf den Kopf des Mannes einschlug, wurde er von einer Sekretärin gestört, die – von den Schüssen alarmiert – herbeigeeilt kam.
“Ich habe nie jemandem wehgetan”
“Ich will nur die Wahrheit sagen. Ich habe in meinem ganzen Leben nie jemandem wehgetan”, betonte Samad A. zu Beginn seiner Einvernahme. Danach legte er in recht weitschweifigen Ausführungen dar, dass er die Pistole gar nicht zu der Besprechung mitgebracht habe. Diese habe sich bereits im Büro befunden, sei irgendwie in einem Plastiksackerl in den Konferenzraum gelangt, und der Büro-Besitzer habe ihm “ein Zeichen mit den Augen hin zum Sackerl gemacht”, als die Diskussion immer hitziger wurde und in wechselseitigen Beschimpfungen endete.
Er habe daraufhin die Pistole herausgeholt, gab der Angeklagte zu Protokoll: “Ich bekenne mich insofern schuldig, als ich die Waffe genommen habe.” Sein Verteidiger Florian Kuch betonte, es habe sich um keinen “kaltblütigen Mord” gehandelt. Der erste Schuss sei “unabsichtlich gebrochen”. Die weiteren – so hatte Samad A. nach seiner Festnahme der Polizei erklärt – hätten sich “maschinengewehrartig gelöst”, was laut einem Gutachten des Schießsachverständigen Ingo Wieser bei der gegenständlichen Waffe aber technisch unmöglich ist.
“Der Angeklagte hat kaltblütig einen Mann regelrecht hingerichtet. Das war eine klassische Hinrichtung. Dass es ihm nicht gelungen ist, zwei weitere Männer zu töten, ist einem reinen Zufall zuzuschreiben”, hielt dem Staatsanwalt Alexander Marchart entgegen. Der 71-Jährige wirke zwar wie ein netter, älterer Herr, “aber lassen Sie sich nicht täuschen. Er hat mehr als ein Viertel seines erwachsenen Lebens in Haft verbracht”, ermahnte Marchart die Geschworenen.
Die Verhandlung wurde zur Einvernahme von Asghar A. vertagt. Dem Angeklagten droht im Fall eines Schuldspruchs lebenslange Haft.
(apa)