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Acht Angeklagte bei Schlepper-Prozess in Wiener Neustadt: Erster Tag

Beschuldigte auf der Anklagebank vor Beginn eines Prozesses wegen Schlepperei am Landesgericht Wiener Neustadt
Beschuldigte auf der Anklagebank vor Beginn eines Prozesses wegen Schlepperei am Landesgericht Wiener Neustadt ©APA
Großes Medien- und Publikumsinteresse begleitete am Montag am Landesgericht Wiener Neustadt den Beginn eines Prozesses wegen Schlepperei. Unter den acht Angeklagten sind Asyl-Aktivisten, darunter vier ehemalige Servitenkloster-Flüchtlinge.
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Sieben der Angeklagten bekannten sich teilschuldig – etwa dadurch, dass sie damals im Park vor der Wiener Votivkirche campierenden Landsleuten manchmal Essen brachten.

 Vorwürfe der Schlepperei

Mitglieder eines internationalen Täternetzwerks und damit einer kriminellen Vereinigung zu sein, wie es die Anklage sieht, bestritten die Beschuldigten aus Pakistan, Indien und Afghanistan, die teilweise tadellos Deutsch sprachen.

Sie sollen, so der Vorwurf, bei der illegalen Ein- und Weiterschleusung von über die Balkanroute nach Ungarn gebrachten Pakistani gewerbsmäßig mitgeholfen und für die Geschleppten auch Nächtigungsmöglichkeiten in karitativen Einrichtungen, insbesondere im Servitenkloster in Wien, organisiert haben. Staatsanwältin Gunda Ebhart sprach von “zahlreichen Fällen”, aber auch davon, dass die Männer (im Alter von 19 bis 38) “kleine Rädchen” waren.

Demonstranten beim Prozess in Wiener Neustadt

“Kein Mensch ist illegal” stand auf den Sweatshirts von Demonstranten, die zu Verhandlungsbeginn laute Sprechchöre anstimmten. Auch im Saal gab es Unmutsäußerungen und Applaus bei den Vorträgen der Verteidiger, was die vorsitzende Richterin des Schöffensenats, Petra Harbich, unterband.

Rückblick: Die Votivkirchen-Flüchtlinge

Ende 2012 marschierte eine Asyl-Aktivisten-Gruppe vom Erstaufnahmezentrum Traiskirchen nach Wien, schlug vor der Votivkirche ihre Zelte auf – und wurde dann “ziemlich brutal” ins Servitenkloster überstellt, wie es der Wiener Rechtsanwalt Lennart Binder formulierte: “Das war eine asylrechtliche Katastrophe. Die Votivkirche ist keine Zustelladresse, viele der hier Angeklagten waren dadurch tatsächlich illegal hier.”

Aber für den Vorwurf der Schlepperei sah er im gesamten Akt “keine Verdachtsmomente”. Er spielte auch darauf an, dass im damaligen Vorwahlkampf das Thema der Asyl-Aktivisten politisch genutzt wurde.

Verteidiger: “Das sind nur kleinste Fische”

“Es ging um den Schutz der Österreicher vor den Flüchtlingen”, erklärte Verteidiger Josef Philipp Bischof. Zusammengefasst lautete das Credo aller Verteidiger: “Hier sitzen nur die ganz kleinsten Fische. Die Anklage ist ohne Substrat. Die Angeklagten mögen bei Schleusungen geholfen haben. Aber das waren reine Freundschaftsdienste. Man bekam dafür Essen oder einen Wodka.” Die Überwachung der Protestierenden sei demokratiepolitisch bedenklich, das Strafverfahren in Wiener Neustadt solle offenkundig als Rechtfertigung dienen.

Nur “Hilfe von Landsleuten”

Martin Traxler – er war so wie Bischof schon im Wiener Neustädter Tierschützerprozess als Verteidiger tätig – unterstellte der Polizei bei den Ermittlungen gegen die acht Angeklagten “schlampige oder bewusst falsche” Methoden.

“Das war keine Schlepperei, keine Gewerbsmäßigkeit, sondern Hilfe von Landsleuten”, sagte eine Anwältin. Ihr Mandant, der im Servitenkloster lebte und mit drei Jobs fast rund um die Uhr beschäftigt war, habe damals auf Wunsch eines Freundes fünf oder sechs Mal pakistanischen Staatsbürgern aus eigener Tasche bezahltes Essen in den Park vor der Votivkirche und an die Rossauer Lände gebracht.

Angeklagter Afghane: “Teilweise schuldig”

Am Nachmittag wurde als erster der Achtbeschuldigte befragt. Der 29-jährige Afghane bekannte sich “teilweise schuldig”, wies aber von sich, an der Schleusung von zehn Personen mitgewirkt zu haben. Die Richterin spielte dazu einige Aufnahmen der Telefonüberwachung vor.

Der Dolmetscher übersetzte eine Passage: “Lass dein Handy zuhause. Es kommen drei Leute zu dir, nimm’ sie mit”, lautete etwa der Auftrag eines unbekannt gebliebenen Komplizen. Der 29-Jährige gab nur zu, ein Mal Geschleppte, die den Taxilohn nicht zahlen konnten, mit 20 Euro “ausgelöst” zu haben. Ein anderes mal habe der drei Personen zum Bahnhof gebracht.

Umfangreicher Prozess in Wiener Neustadt

Am Mittwoch und Donnerstag wird weiterverhandelt. Das Verfahren ist an insgesamt 14 Tagen bis zum 6. Mai angesetzt. Harbichs “Fahrplan” nach soll die Befragung der Beschuldigten bis zum 27. März dauern, dann folgen Zeugen aus den Reihen der Polizei.

Am 11. April werden drei Betreuer der Flüchtlinge aussagen, am 23. und 24. April dann jene Beamte der Landespolizeidirektion Wien, die bei der Anhaltung der Beschuldigten im Sommer 2013 dabei waren. Am 28. April sind Zeugen zum Thema für die Geschleppten organisierte Mitfahrgelegenheiten in andere EU-Länder vorgesehen, die weiteren Tage bis zum 6. Mai – dem geplanten Urteilstag – sind für sich allfällig ergebende neue Fragen reserviert.

(apa/red)

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