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Airbus-Absturz: Co-Pilot deutete spätere Bekanntheit an

Suche im Absturzgebiet wird fortgesetzt.
Suche im Absturzgebiet wird fortgesetzt. ©EPA
Der Co-Pilot der Germanwings-Maschine hat einem Bericht der deutschen Boulevard-Zeitung "Bild" zufolge im Gespräch mit einer früheren Freundin Andeutungen gemacht, er werde einst große Bekanntheit erlangen. Das Blatt veröffentlichte in seiner Samstagausgabe ein Gespräch mit einer Stewardess, die 2014 eine Beziehung mit Andreas L. gehabt habe.
Co-Pilot war krankgeschrieben
Falscher Co-Pilot auf Titelblatt
Pilot schlug mit Axt auf Tür ein
Verschärfte Cockpit-Regeln
"Löst höchste Traumastufe aus"
Luftbilder von der Absturzstelle

“Als ich vom Absturz hörte, ging mir immer wieder ein Satz durch den Kopf, den er sagte: ‘Eines Tages werde ich etwas tun, was das ganze System verändern wird, und alle werden dann meinen Namen kennen und in Erinnerung behalten'”, wurde die Frau zitiert.

Kritik an beruflicher Situation geäußert

Sie beschrieb L. als “netten und aufgeschlossenen” Menschen, der allerdings Kritik an seiner beruflichen Situation geäußert habe. “Wir haben immer sehr viel über Arbeit gesprochen, und da wurde er ein anderer Mensch, er hat sich aufgeregt, unter welchen Umständen wir arbeiten müssen. Zu wenig Geld, Angst um den Vertrag, zu viel Druck.”

Co-Pilot war am Tag des Absturzes krankgeschrieben

Nach vorläufigen Erkenntnissen der französischen Staatsanwaltschaft ließ der 27-jährige Co-Pilot den Airbus A320 von Germanwings am Dienstag absichtlich in Südfrankreich an einer Felswand zerschellen, als der Flugkapitän ihn vermutlich für eine Toilettenpause allein im Cockpit gelassen hatte. Am Freitag wurde bekannt, dass der 27-Jährige für Dienstag krank geschrieben war.

Frühere Freundin im “Bild”-Interview

“Er hat es getan, weil er gemerkt hat, dass durch seine gesundheitlichen Probleme sein großer Traum von einem Job bei der Lufthansa, von einem Job als Kapitän und als Pilot von Langstrecken, so gut wie unmöglich war. Ob Liebesprobleme dazukamen, weiß ich nicht”, zitierte die “Bild”-Zeitung die frühere Freundin. “Über seine Krankheit hat er nie viel gesprochen, nur dass er deswegen in psychiatrischer Behandlung war.”

FRANCE GERMANWINGS PLANE CRASH
FRANCE GERMANWINGS PLANE CRASH ©Retter bergen Leichen und sichern die Unfallstelle. (Bild: EPA)

Suche im Absturzgebiet fortgesetzt

In den französischen Alpen hat indes der fünfte Tag der Suche nach Opfern des Germanwings-Absturzes begonnen. Die Arbeiten waren über Nacht unterbrochen worden. Bilder des französischen Fernsehens zeigten, wie Hubschrauber erneut in den Einsatz flogen. Die Retter konzentrieren sich neben der Bergung und Identifizierung der Leichen weiter auf die Sicherung der Unfallstelle in dem schwierigen Gelände.

Rechtsmediziner arbeiten bereits an der Identifizierung der sterblichen Überreste, die schon ins Tal gebracht wurden. Weiter gesucht wird nach dem zweiten Flugschreiber des Airbus der Lufthansa-Tochter Germanwings. Er soll weitere Erkenntnisse zum Geschehen im Cockpit vor dem Absturz liefern.

Lufthansa zahlt Hinterbliebenen Überbrückungshilfe

Die Lufthansa bietet den Hinterbliebenen von Opfern des Absturzes der Germanwings-Maschine vom Dienstag eine Überbrückungshilfe von bis zu 50.000 Euro an. Den Angaben einer Sprecherin zufolge wird den Hinterbliebenen das Geld unabhängig von möglichen weitergehenden Ansprüchen als Ersthilfe angeboten. Dieser Betrag müsse nicht zurückgezahlt werden.

Nach Einschätzung von Luftfahrtexperten könnten auf den Konzern deutlich höhere Entschädigungsansprüche zukommen. “Die Lufthansa haftet unbegrenzt”, zitierte der “Tagesspiegel” den Privatdozenten für Luftverkehrsrecht, Wolf Müller-Rostin. Entschädigungen dürften sich zwischen mehreren zehntausend und mehreren hunderttausend Euro pro umgekommenem Passagier bewegen, sagte demselben Blatt der auf dieses Fachgebiet spezialisierte Wiesbadener Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel. (APA, Red.)

FRANCE GERMANWINGS PLANE CRASH AFTERMATH
FRANCE GERMANWINGS PLANE CRASH AFTERMATH ©Lufthansa zahlt Hinterbliebenen Überbrückungshilfe bis zu 50.000 Euro. (Bild: EPA)
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