AK kritisiert heimische Leiharbeitsfirmen
Oftmals werde sogar versucht, die Auflösung auf den Beginn des Krankenstands rückzudatieren. “Der Arbeitskräfteüberlasser spart sich dadurch die Entgeltfortzahlung während des Krankenstands. Die ArbeitnehmerInnen wiederum erhalten das wesentlich geringere Krankengeld von der Gebietskrankenkasse”, so AKNÖ-Experte Maximilian Weh. Unter Umständen könne das von der Kasse ausbezahlte Krankengeld in diesen Fällen zurückgefordert werden, da die einvernehmliche Auflösung als Umgehungsgeschäft zu werten sei und das Dienstverhältnis weiter bestehe.
In Deutschland indes hat sich um die schlechten Arbeitsbedingungen von Amazon-Leiharbeitern, die von der zwischenzeitlich im deutschen Mehrheitseigentum stehenden österreichischen Firma Trenkwalder überlassen wurden, eine Politdiskussion entsponnen.
CDU-Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe unverzüglich eine Sonderprüfung der betroffenen Leiharbeitsfirma Trenkwalder einleiten lassen, die bereits beendet wurde: Die Bundesagentur für Arbeit stellte Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz fest.
Sie hat nun die Ergebnisse der Sonderprüfung des österreichischen Trenkwalder-Konzerns ausgewertet. “Die Entscheidung zum weiteren Vorgehen ist erfolgt”, sagte BA-Sprecherin Ilona Mirtschin der APA. Aus Datenschutzgründen sei es der BA aber nicht erlaubt, Details zu nennen.
“Wir dürfen keinerlei Auskunft geben, welcher Art die Verstöße sind und welche Konsequenzen gezogen werden”, so Mirtschin. Am Freitag oder am Montag werden die Prüfergebnisse dann Trenkwalder übermittelt.
Im schlimmsten Fall wird Trenkwalder die Lizenz zur Arbeitnehmerüberlassung entzogen, andere theoretischen Möglichkeiten wären ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder eine Verwarnung.