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Alpine: Banken war schwache Bonität schon 2009 bekannt

Den Banken war die schwache Bonität von Alpine schon vier Jahre vor der Pleite bekannt.
Den Banken war die schwache Bonität von Alpine schon vier Jahre vor der Pleite bekannt. ©APA/BARBARA GINDL
Die schwache Bonität des 2013 in die Insolvenz geschlitterten Baukonzerns Alpine ist in Bankkreisen schon 2009 - also vier Jahre vor der Milliardenpleite - bekannt gewesen. Dies beweise ein Sitzungsprotokoll vom August 2009, berichtet das Wochenmagazin "Format".
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Danach wurden noch Staatsgarantien nach dem Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG) vergeben und drei Anleihen (2010, 2011 und 2012) im Volumen von 290 Mio. Euro aufgelegt.

Banken wussten Bescheid

Schon vier Jahre vor der Milliardenpleite habe es unter den österreichischen Banken unterschiedliche Auffassungen über die Finanzkraft des Unternehmens gegeben, berichtet das Magazin, dem das Protokoll einer Geschäftsführersitzung der Alpine eigenen Angaben zufolge vorliegt.

Alpine: Diskrepanz thematisiert

Kurz bevor das Unternehmen um staatliche Garantien ansuchte, war diese Diskrepanz ein Thema in einer Geschäftsführersitzung der Alpine. Der damalige Finanzchef, Michael Dankovsky, informierte im August 2009 darüber, dass manche Banken ein internes Rating von “BB+” für angemessen hielten, die Kontrollbank OeKB jedoch ein deutlich schlechteres “B”, also hohe Ausfallswahrscheinlichkeit.

Doch ausgerechnet die Kontrollbank war für die Prüfung der ULSG-Voraussetzungen verantwortlich. Mit dieser staatlichen Besicherung konnte die Alpine neue Kredite im Volumen von 360 Mio. Euro aufnehmen und im großen Stil Anleihen begeben – die erste davon wurde im Juni 2010 platziert.

Anleger fühlen sich getäuscht

Viele Anleger fühlen sich von den Banken getäuscht und ziehen nun vor Gericht. “Wie konnte die OeKB überhaupt bei einem so schlechten Rating für eine ULSG-Besicherung stimmen? Und: Haben die Gläubigerbanken ihr Rating geschönt, um zu einer günstigeren Refinanzierung zu kommen?”, fragt sich Steuerberater Manfred Biegler, der auch bereits ein Gutachten dazu erstellt hat. Die OeKB verweist dazu laut “Format” auf die Bedingungen für die ULSG-Vergabe, die sogar bei CCC-Ratings noch möglich gewesen wäre. Solche Bonds werden dann aber als Ramsch-Anleihen ausgewiesen. (APA)

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