Er schlug vor, Lieferdrohnen nur in einer Höhe von 200 bis 400 Fuß (61 bis 122 Metern) fliegen zu lassen – richtige Flugzeuge mit einem Sicherheitsabstand dann ab 500 Fuß.
Unterhalb des speziellen Luftraums für Lieferdrohnen sollten demnach andere Drohnen zum Einsatz kommen dürfen. Es sei “am sichersten und effizientesten”, wenn Drohnen ein “abgetrennter Luftraum mit definierten Strukturen für Einsätze” unterhalb von 500 Fuß vorbehalten wäre, hieß es in der schriftlichen Fassung der Amazon-Präsentation.
Unbemannte Miniflugzeuge nicht rund um Flughäfen
Nach den Vorstellungen des Konzerns dürften in dem mit einer eigenen Flugsicherung ausgestatteten Luftraum für Lieferdrohnen nur unbemannte Miniflugzeuge fliegen, die spezielle technische Standards erfüllen. Rund um Flughäfen wäre demnach ein Einsatz von Drohnen verboten.
“Prime Air” in den USA: Lieferung innerhalb 30 Minuten
Amazon verfolgt seit langem das Projekt “Prime Air”, bei dem eine Lieferung bereits 30 Minuten später bei US-Kunden per Drohne eintreffen soll. Allerdings fehlen in den USA noch klare Regeln der zuständigen Luftfahrtbehörde FAA für den Einsatz von Drohnen. Amazon sperrte sich gegen Vorschläge der FAA, die kleinen Miniflugzeuge aus Sicherheitsgründen nur in Sichtweite ihres Piloten am Boden fliegen zu lassen. Aufgrund der fehlenden Regelungen testet Amazon den Flugbetrieb seiner Drohnen in anderen Ländern, unter anderem in Kanada. (APA)