Vor allem in den Boulevardmedien hatte der angebliche U-Bahn-Überfall, der sich am Morgen des 1. Novembers 2013 zugetragen haben soll, für Schlagzeilen gesorgt: In der Kolumne einer Tageszeitung wurden die von einer Überwachungskamera gefilmten Verdächtigen wörtlich als “elendes, niederträchtiges Pack” bezeichnet.
Prozess um angeblichen U-Bahn-Überfall
Sämtliche vier Angeklagten sind am Montag im Straflandesgericht vom Raubvorwurf freigesprochen worden. Während das vorgebliche Opfer – ein 18 Jahre alter Bursch – beim Prozessauftakt Anfang März behauptet hatte, einer aus dem Quartett habe ihn nach dem Aussteigen in der U4-Station Margaretengürtel gegen die Wand gedrückt und mit Gewalt zur Herausgabe eines 50 Euro-Scheins gezwungen, während die anderen drei ihn umzingelt hätten, schenkte der Schöffensenat letzten Endes der Darstellung Glauben, die einer der Angeklagten von sich aus abgeliefert hatte.
Kein Raub, sondern Suchtgift-Deal
Demnach war es in Wahrheit um einen Suchtgift-Deal gegangen. Der vorgeblich Überfallene und seine Begleiter hatten die aus der Dominikanischen Republik stammenden Angeklagten vermutlich aufgrund deren Hautfarbe bereits in der U-Bahn Station Schottenring auf Drogen angesprochen. Einer aus dem Quartett telefonierte daraufhin mit einem Bekannten, der ihm als Cannabis-Verkäufer bekannt war.
Was ist wirklich in der U4 passiert?
Am Margaretengürtel stiegen die beiden Personengruppen dann aus. Dass der 18-Jährige danach seiner 50 Euro verlustig ging, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch kein Cannabis “aufgestellt” war, wertete das Gericht als Nötigung. Der 27-Jährige, der den 18-Jährigen laut Aussage eines Zeugen lediglich geschubst und so das Bargeld erlangt haben soll, wurde dafür zu sieben Monaten bedingt verurteilt. Richterin Daniela Zwangsleitner verwies bei der Strafbemessung auf das Wiener Oberlandesgericht (OLG), das ihr in einer Entscheidung vorgegeben habe, dass bezirksgerichtliche Delikte “nicht besonders berücksichtigungswürdig sind”, wie die Vorsitzende formulierte.
Der 25-Jährige, der sich als Dealer angeboten hatte und in diese Richtung zwei einschlägige Vorstrafen aufweist, erhielt nach dem Suchtmittelgesetz acht Monate Haft, davon eines unbedingt. Die übrigen Angeklagten wurden zur Gänze freigesprochen. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab, die Entscheidungen, mit der die vier jungen Männer durchwegs einverstanden waren, sind daher nicht rechtskräftig. (APA)