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Anklage und Urteil – manchmal auch für Ottonormalbürger

Nicht alle Angeklagten sind Schwerverbrecher.
Nicht alle Angeklagten sind Schwerverbrecher. ©APA
Nicht alle Angeklagten sind Schwerverbrecher, hin und wieder landen auch Durchschnittsbürger vor Gericht.

Meist sind es medienwirksame, außergewöhnliche oder brutale Gerichtsfälle, welche die Öffentlichkeit in ihren Bann ziehen. Doch abseits von tödlichen Beziehungs- oder Sexualstraftaten  gibt es auch Bereiche, mit denen man  auch als Durchschnittsbürger ganz schnell tun bekommt. Das Finanzstrafgesetz, wenn man bei der Steuer nicht ganz ehrlich war, das Datenschutzgesetz, wenn man unzulässiger Weise etwas in verfügbaren Daten nachgeschaut und weiter gegeben hat, oder das Denkmalschutzgesetz, wenn man ein geschütztes, baufälliges Haus unerlaubterweise abgebrochen hat.

Schneller, als man denkt

Oft sind es auch Freundschaftsdienste in Form von Falschaussagen, die ordentliche Personen vor Gericht bringen. Kleine Fehler mit gravierenden Folgen finden sich auch im Verkehrsbereich. Fahrlässige Tötung oder fahrlässige Körperverletzung sind Delikte, mit denen jeder von uns konfrontiert werden könnte. Niemand ist immer aufmerksam und ohne Fehler. Doch auch hier greift das Strafrecht, wenn man nicht eine gewisse Sorgfalt walten hat lassen.

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