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Anrainerparkplätze in Wien gesetzeswidrig? VfGH prüft

Der VfGh prüft nun in Sachen Anrainerparkplätze.
Der VfGh prüft nun in Sachen Anrainerparkplätze. ©Vienna.at/Sujet
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) soll klären, ob Anrainerparkplätze in Wien gesetzeswidrig sind. Beraten wird darüber in der am Donnerstag startenden Herbst-Session, die bis 15. Oktober läuft. Ebenfalls nachgeholt wird die Beratung über die Beschwerde der Drogeriemarktkette DM gegen das Verkaufsverbot für rezeptfreie Medikamente.
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Einen neuen Anlauf nehmen die Verfassungsrichter für die im Juni wegen der Wahlanfechtung verschobenen Causen Verbot eines Jagdverbotes und Verkaufsverbot für rezeptfreie Medikamente bei dm.

Dem ÖAMTC sind die Anrainerparkplätze ein Dorn im Auge – sieht er sie doch als Beweis dafür, dass man mit der Parkraumsituation in Wien nicht zurande kommt. Mit den für Anrainer reservierten Stellplätzen habe man zu wenig Platz für andere Autofahrer, kritisiert der Verkehrsklub seit langem.

Anrainerparkplätze: ÖAMTC unterstützt Antragssteller

Deshalb hat der ÖAMTC einige Antragsteller beim Gang zum VfGH unterstützt. In der Herbst-Session geht es um Anträge zu den Bezirken Innere Stadt und Josefstadt. Die dortigen Anrainerparkplätze seien gesetzeswidrig, argumentieren die Antragsteller, weil es sich um eine unzulässige, sachlich nicht gerechtfertigte Privilegierung der Wohnbevölkerung handle.

Nachgeholt wird am 27. September die – wegen der Anfechtung der Hofburg-Stichwahl verschobene – öffentliche Verhandlung zum Kärntner Jagdgesetz. Der VfGH hat im Jänner amtswegig eine Gesetzesprüfung eingeleitet – nach einer Beschwerde eines Kärntner Waldbesitzer gegen die Pflicht, auf seinem Grundstück die Jagd zu erlauben. Diese ausnahmslose “Duldungspflicht” scheine ein Eingriff in das Eigentumsrecht mit “besonderer Intensität”, konstatierte der VfGH im Prüfbeschluss. Das Verbot, am eigenen Grundstück die Jagd zu verbieten, gilt auch in anderen Bundesländern.

Ebenfalls nachgeholt wird die Beratung über die Beschwerde der Drogeriemarktkette DM gegen das Verkaufsverbot für rezeptfreie Medikamente. Es gebe keine sachliche Rechtfertigung für den sogenannten Apothekenvorbehalt, also liege ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor, so das Unternehmen DM.

VfGH arbeitet wegen Wahlanfechtung verschobene Themen auf

Viele im Juni wegen des Riesenverfahrens zur Wahlanfechtung liegen gebliebene Causen stehen auf der Tagesordnung des Verfassungsgerichtshofes für die am Donnerstag, startende Herbstsession. Bis 15. Oktober berät der VfGH auch über die OeNB-Pensionen, die Tiroler Agrargemeinschaftsfrage – aber auch die neuen Themen BUWOG-Anklage oder Glücksspielgesetz.

Weil das Verfahren zur Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl durch die FPÖ – mit der Einvernahme von 67 Zeugen an fünf Verhandlungstagen – Priorität hatte, wurden im Juni mehrere öffentliche Verhandlungen verschoben. Sie werden jetzt – neben einer Verhandlung zu den Lagezuschlägen im Mietrecht am 3. Oktober – nachgeholt: Die Nationalbank-Sonderpensionen stehen am 28. September am Programm, das Verbot eines Jagdverbotes am 27. September, das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz am 4. Oktober und das Tiroler Flurverfassungsgesetz am 29. September.

Beim “Flurverfassungslandesgesetz” geht es um den langen Streit über die Tiroler Agrargemeinschaften – konkret deren Nutzungsrechte an Wald und Weide. 2014 hatte die schwarz-grüne Landesregierung versucht, mit einem Agrargesetz einen Schlussstrich zu ziehen. Dies gelang nicht: Oppositionelle Landtagsabgeordnete u.a. von SPÖ, FPÖ, “impuls Tirol” und Liste Fritz brachten die Causa mit einer 147 Seiten langen Beschwerde vor den VfGH.

(APA)

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