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Anzeige gegen Facebook wegen Gewaltvideo: Grüne legen jetzt nach

Der Grüne Abgeordnete Dieter Brosz legte bezüglich der Anzeige noch einmal nach
Der Grüne Abgeordnete Dieter Brosz legte bezüglich der Anzeige noch einmal nach ©APA (Sujet)
Der Kampf gegen das auf Facebook kursierende Gewaltvideo geht in die nächste Runde: Die Grünen ergänzen ihre Sachverhaltsdarstellung gegen das soziale Netzwerk wegen Cybermobbings um eine "Nachtragsanzeige".
Grüne zeigen Facebook an
"Facebook größte Hassplattform"
Anwältin: "Opfer ist traumatisiert"
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Verdächtige ausgeforscht
Video auf Facebook
Einvernahme der Prügler
Expertin zum Thema

Das kündigte Mediensprecher Dieter Brosz am Freitag an. Der Grund: Das Video von der Prügel-Attacke auf eine 15-Jährige sei erneut in dem sozialen Netzwerk aufgetaucht – und erneut habe Facebook befunden, dass es nicht den Gemeinschaftstandards widerspreche.

Anzeige der Grünen gegen Zuckerberg und Facebook

Die Grünen argumentierten in ihrer ursprünglichen Anzeige, dass nicht nur Facebook-Chef Mark Zuckerberg als Person, sondern im auch das Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden könnte. Dann nämlich, wenn sich herausstellen sollte, dass die Strukturen bei Facebook strafrechtlich relevante Verstöße zuließen. Dass das Video erneut online war, nachdem Facebook es erst am Dienstag nach heftiger Kritik entfernt hatte, unterstreicht nach Ansicht von Brosz diese Argumentation.

Reaktion auf Facebook-Weigerung, Gewaltvideo zu löschen

“Die neuerliche Weigerung, dieses Video zu löschen, erscheint auch insofern beachtenswert, als der Vorfall mittlerweile zum Gegenstand einer breiten medialen Berichterstattung geworden ist”, heißt es denn auch in der der APA vorliegenden Nachtragsanzeige. Die mögliche strafrechtliche Relevanz sei dabei ebenfalls intensiv thematisiert worden. “Es muss daher davon ausgegangen werden, dass den handelnden Mitarbeitern bei Facebook die strafrechtliche Relevanz ihres Verhaltens” zwar “bewusst war, diese aber billigend in Kauf genommen wurde. Insbesondere scheint es bei Facebook keine hinreichenden technischen, organisatorischen oder personellen Maßnahmen im Sinne des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes zu geben, um rechtzeitig und umfassend auf strafbare Handlungen auf den Community-Seiten zu reagieren.”

(apa/red)

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