12. Juli 2012 07:40; Akt.: 12.07.2012 07:40

Asfinag klagte Autobahn-Tankstellenpächter: WC muss gratis sein

Aufforderung zur freiwilligen Spende für Toilettengang an Raststätten nicht erlaubt. Aufforderung zur freiwilligen Spende für Toilettengang an Raststätten nicht erlaubt. - © Bilderbox, Symbolbild
Das Geschäft mit dem “Stillen Örtchen” ist der Asfinag schon länger ein Dorn im Aug. Appelle an die Tankstellen-Pächter auf den Autobahnen, das Einheben von WC-Gebühren zu unterlassen, blieben ungehört. “Daher haben wir die Gangart verschärft”, sagte Asfinag-Vorstandsdirektor Klaus Schierhackl. Der Autobahnbetreiber hat nun in einem Musterprozess zwei Tankstellenbetreiber auf der A22 bei Korneuburg verklagt und recht bekommen. Das Urteil: Das Tankstellen-Klo auf der Autobahn muss gratis sein.

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Eine Schale fürs Kleingeld, dahinter ein Aufsteller mit der Bitte um 50 Cent Spende und der auffordernde Blick der Putzfrau reichen meist aus, damit Besucher von Autobahn-WCs die geforderten Münzen aus der Hosentasche hervorkramen. “Dieses Spendensystem ist nicht nur ein Ärgernis, es ist auch ein Verstoß gegen die Verträge, die wir mit den Raststations-Betreibern abgeschlossen haben”, sagte Schierhackl. Im Pachtvertrag ist geregelt, das die Toilettenbenützung unentgeltlich sein und dem europäischen Standard entsprechen muss.

Zwei Eni-Tankstellen geklagt

Hintergrund für die Klage waren zahlreiche Beschwerden von Autofahrern. Konkret wurden zwei Eni-Tankstellen geklagt, die vor ihren WCs ein Hinweis-Schild mit der Aufforderung: “Sehr geehrte Kunden. Wir sorgen für Sauberkeit am WC. Bitte um 50 Cent Spende und eine gute Fahrt” angebracht hatten. Das Bezirksgericht Korneuburg gab der Asfinag in erster Instanz recht und forderte Eni auf, die Gebühren-Einhebung zu unterlassen. Eni ist daraufhin in Revision gegangen, letztendlich kam aber laut Asfinag auch das Oberlandesgericht Wien zu dem Schluss, dass die Entscheidung stimmt. “Die Aufforderung zur Zahlung hat nichts mit Freiwilligkeit zu tun”, sagte Schierhackl. Das Gericht sprach von einer Zwangssituation, die dadurch geschaffen wird. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Sauberkeit in Verträgen gesichert

“Der Asfinag ist es wichtig, dass Autofahrer Tankstellen-WCs unentgeltlich benützen dürfen. Das steht in den Pachtverträgen (…) wenn vor dem WC eine Tafel mit einer Aufforderung zur Spende steht, dann hat das mit Freiwilligkeit nur mehr wenig zu tun”, so der Vorstandsdirektor. Ob die Sauberkeit der Toiletten darunter leiden wird? “Wir gehen davon aus, dass die Sanitäranlagen sauber sind. So ist es in den Verträgen vorgesehen.”

Keine freiwillige Spenden an Raststätten

Ob sich andere Tankstellenpächter von dem Urteil beeindrucken lassen werden, bleibt abzuwarten. Die vorliegende Entscheidung ist auf alle Raststationen im Asfinag-Netz anwendbar. “Wir fordern alle Raststations-Betreiber jetzt dringend auf, dieses freiwillige Spendensystem abzustellen”, sagte Schierhackl. “Wir kontrollieren regelmäßig die Einhaltung der Vertragsverhältnisse”, betonte er. Weitere Klagen schließt die Asfinag nicht aus.

(APA)



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