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Asfinag setzt jetzt auf Drohnen

Ab 2018: Bauwerks-Check mit „fliegenden Helferleins“
Ab 2018: Bauwerks-Check mit „fliegenden Helferleins“ ©Asfinag
Ab sofort setzt die Asfinag bei der Sicherheitsüberprüfung von Bauwerken auch auf Drohnen.

Das ändert den Blickwinkel und führt vor allem bei schwierig zugänglichen Brücken oder Talübergängen zu verbesserten Erkenntnissen. Mit dem Projekt R2F – Ready to fly – hat die Asfinag im vergangenen Jahr erstmals beim Bauwerk-Checks Drohnen eingesetzt. Damit soll die Arbeitssicherheit für die Prüfenden erhöht werden und auch an exponierten Stellen optimal der Zustand eines Bauwerkes erkennbar werden.

Auch das Erfassen großer Flächen und die neue Ansicht aus der Vogelperspektive ist mit Drohnen einfacher. Ihr Einsatz lohnt sich aktuell vorrangig in schwer erreichbaren Arealen, bei komplexen Bauwerken und speziellen Anwendungsfällen. 2018 kommt in der ASFINAG die Drohnen-Technologie beispielweise bei der Überprüfung des Talüberganges Schottwien auf der S 6 Semmering Schnellstraße zur Anwendung. Dieser Talübergang ist 130 Meter hoch und gehört mit mehr als 630 Metern Länge zu den größten Spannbetonbalkenbrücken weltweit.

Europabrücke wurde durch Drohne erkundet

Während des Pilotversuches im vergangenen Jahr wurden von der Asfinag sechs Überprüfungen, darunter jene der 190 Meter hohen Europabrücke auf der A 13 Brenner Autobahn, durch den Einsatz von Drohnen unterstützt. Durchgeführt wurden das Projekt und die Pilotversuche gemeinsam mit der Firma BLADESCAPE. Das in Schwechat ansässige und international agierende Unternehmen ist spezialisiert auf autonome Zustandserfassung und Digitalisierung von Industrieobjekten mittels unbemannter Luftfahrzeugsysteme.

Mehr als 15.000 Bauwerke wie Brücken, Tunnel, Stützmauern und Lärmschutzwände kontrolliert die Asfinagg am Autobahnen- und Schnellstraßen-Netz in Österreich regelmäßig. Aus den Ergebnissen leitet die Abteilung des Asset Managements notwendige Maßnahmen zur Erhaltung ab. Wie oft und nach welchen Intervallen derartige Kontrollen erfolgen, ist abhängig vom Bauwerk und in den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen festgelegt. So werden beispielsweise Brücken – im Schnitt 2.000 pro Jahr – mindestens alle zwei Jahre kontrolliert und alle sechs Jahre – im Schnitt 350 pro Jahr – auf Herz und Nieren überprüft.

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