AA

Asyl: Kein gewerberechtliches Limit für Belegung des Traiskirchen-Zentrums

In der Betreuungsstelle für Flüchtlinge in Traiskirchen herrscht Aufnahmestopp
In der Betreuungsstelle für Flüchtlinge in Traiskirchen herrscht Aufnahmestopp ©APA
Der bestehende Aufnahmestopp in der Betreuungsstelle für Flüchtlinge in Traiskirchen beruht nicht auf einem gewerberechtlichen Limit. Von der Behörde sei "bescheidmäßig keine Belagskapazität" fixiert worden, hieß es am Freitag.
Wieder 1.400 in Traiskirchen
Ersatzquartiere entstehen
Ein Lokalaugenschein
Aufnahmestopp in Traiskirchen
Erstaufnahmelager Traiskirchen

Dies geht aus einer Anfragebeantwortung des Wirtschaftsministeriums hervor. Den Aufnahmestopp hatte die Bezirkshauptmannschaft Baden aufgrund angeblicher Überbelegung verhängt.

Traiskirchen: Sicherheitskonzept fehlt

Der Bescheid – er bezieht sich auf das Gewerberecht, vermisst wird ein Sicherheitskonzept – gilt seit 30. Juli. Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) hatte die Entscheidung für die Aufnahmesperre mit “menschlichen und sicherheitstechnischen” Beweggründen erklärt.

Alev Korun zur Asyl-Situation

“Die Beantwortung zeigt, dass es gewerberechtlich überhaupt keine Höchstzahl gab, die überschritten werden konnte”, kommentierte die grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun die Beantwortung ihrer parlamentarischen Anfrage. “Man stützte sich lediglich auf das angeblich mangelhafte Sicherheitskonzept, das jedoch bereits 2012 bekannt war. Da frage ich mich, wieso das gerade im Juni 2014 solche Wellen schlägt.”

Die Kritik am Sicherheitskonzept stützt sich laut Korun in weiten Strecken auf vage Anmerkungen. “Wenn nun die Politik Asylpolitik mit sachfremden Mitteln betreibt und noch dazu fadenscheinige Begründungen heranzieht, ist das etwas, dass einen nicht vom rechtsstaatlichen Verständnis der ÖVP überzeugt”, so Korun.

Kein Eingreifen in laufendes Verfahren

Eingreifen will das Wirtschaftsministerium in die Causa übrigens nicht, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden unterliege der nachprüfenden Kontrolle durch das Verwaltungsgericht in Niederösterreich, wird in der Anfragebeantwortung hingewiesen.

(apa/red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Asyl: Kein gewerberechtliches Limit für Belegung des Traiskirchen-Zentrums
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen