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Asyl: Verfassungsgesetz nicht fertig - Amnesty sammelte Traiskirchen-Fakten

Flüchtlinge in Traiskirchen.
Flüchtlinge in Traiskirchen. ©APA
Das geplante Verfassungsgesetz zur Flüchtlingsunterbringung in den Ländern ist weiterhin nicht fertig ausgearbeitet. Die Verhandlungen seien noch auf politischer Ebene am Laufen, wurde von Bundeskanzleramt und Innenministerium bekannt gegeben. Damit ist ebenfalls noch offen, wann der Beschluss im Parlament erfolgen soll.
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Auch mit den Grünen, die SPÖ und ÖVP zum Erreichen der Zweidrittelmehrheit für das Gesetz brauchen, gibt es noch keinen Gesprächstermin. Ursprünglich waren diese davon ausgegangen, dass es zu Wochenbeginn zumindest zu einer Klärung des technischen Ablaufs für den Beschluss des Gesetzes kommen wird. Ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Zustimmung haben sie bereits signalisiert.

Nutzen des Verfassungsgesetzes

Durch die Verfassungsänderung soll der Bund künftig selbst Asylquartiere errichten können, wenn die Länder säumig bleiben. Zudem soll eine Unterbringungsquote von ein bis zwei Prozent pro Einwohner auf die Gemeinden bzw. die Bezirke heruntergebrochen werden. Die “Ersatzvornahme” des Bundes soll ausschließlich Liegenschaften betreffen werde, die im Einflussbereich des Bundes stehen. Die Länderquote gemäß 15a-Vereinbarung soll weiter gelten. Außerdem will man dem Innenministerium ermöglichen, Widmungen und baubehördliche Verfahren, für die derzeit Gemeinde oder Bundesland zuständig sind, selbst durchzuführen, um so Flüchtlingsquartiere leichter schaffen zu können. SPÖ und ÖVP wollen diese Maßnahmen nur befristet gelten lassen, außerdem sollen sie nur für Gemeinden ab 2.000 Einwohner zur Anwendung kommen.

Aus den Ländern kommt dazu verhaltene Zustimmung. Am Montag meinte der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) gegenüber dem Ö1-“Morgenjournal”, dass er Bezirksquoten als Richtschnur und nicht als Gesetz wolle. “Und wenn, dann zeitlich beschränkt, so soll es ja kommen.”

Der mit der FPÖ koalierende burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) hatte am Wochenende dagegen erneut den Eingriff in die Gemeindeautonomie kritisiert. Über die Notwendigkeit einer – von der FPÖ forcierten – Volksbefragung will er erst nach Vorliegen des Gesetzestextes urteilen. Anders Josef Pühringer (ÖVP), Landeshauptmann in Oberösterreich und derzeit Vorsitzender der LH-Konferenz. “Eine Volksbefragung halte ich – sofern das Durchgriffsrecht für den Bund maßvoll, zeitlich befristet und für Ausnahmefälle gedacht ist – für überschießend”, meinte er gegenüber “Österreich”.

Amnesty berichtete Innenministerium über Traiskirchen-Besuch

Vertreter der Menschenrechtsorganisation amnesty international (AI) haben am Montag bei einem Termin im Innenministerium Beamte über ihre Eindrücke und Erkenntnisse vom Besuch des Erstaufnahmezentrums in Traiskirchen informiert. Der Bericht über die Zustände im völlig überlasteten Flüchtlingsheim soll in den nächsten Tagen vorliegen. “Wir haben uns mit hochrangigen Beamten getroffen, um möglichst von allen Beteiligten und Verantwortlichen eine Rückmeldung zu erhalten”, erklärte Daniela Pichler, Leiterin des Teams, das Traiskirchen prüfte, in einem Statement nach dem rund zweieinhalb Stunden dauernden Gespräch. Die Informationen aus dem Innenministerium werden in die Analyse aufgenommen und in den abschließenden Bericht einfließen.

Beim heutigen Termin wurde er noch nicht präsentiert, es wurden weitere Fakten gesammelt, betonte sie. Gefragt wurden die Beamten etwa nach Reaktionen sowie den kurz- und mittelfristigen Plänen. Es sei ein “konstruktives Gespräch” mit den Vertretern des Innenressorts gewesen, hieß es. Vorgestellt wird der AI-Bericht wie geplant Ende dieser oder Anfang nächster Woche. Laut Sprecherin Gesine Schmiedbauer hat die Organisation auch bereits das Angebot für ein Treffen mit Traiskirchens Bürgermeister Andreas Babler (SPÖ) angenommen. Die Informationen aus diesem Gespräch fließen ebenfalls in den Analyseprozess ein, so Schmiedbauer.

(apa/red)

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