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Attacke auf Tramwayfahrer: In Anstalt eingewiesen

Im Juni wurde ein Straßenbahnfahrer von einem Fahrgast schwer verletzt. Nun steht das Urteil fest.
Im Juni wurde ein Straßenbahnfahrer von einem Fahrgast schwer verletzt. Nun steht das Urteil fest. ©APA (Sujet)
Jener 39-jähriger Mann, der im Juni diesen Jahres einen Straßenbahnfahrer mit einem Winkeleisen schwer am Kopf verletzte, ist am Donnerstag in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.
Täter nicht schuldfähig
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Prozess nach Angriff

Die Geschworenen bescheinigten dem Täter mit 7:1 Stimmen Zurechnungsunfähigkeit. Die Unterbringung im Maßnahmenvollzug ist rechtskräftig. Der Mitarbeiter der Wiener Linien hatte bei der Attacke lebensgefährliche Kopfverletzungen davongetragen. “Bei nicht sachgerechter sofortiger Behandlung wäre mit dem Eintritt des Todes zu rechnen gewesen”, stellte der Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp in der Verhandlung fest.

Täter nicht schuldfähig

Nachdem der Wiener Linien Mitarbeiter die Straßenbahngarnitur am 5. Juni diesen Jahres in die Warteschleife am Joachimsthalerplatz in Ottakring gelenkt hatte, bemerkte er, dass sich im hinteren Teil des Zuges noch eine Person befand. Als der Fahrer feststellte, dass der Mann nicht – wie von ihm vermutet – eingeschlafen war, drehte er sich wieder um dem Fahrgast die Türo zu öffnen. Der Mann folgte dem 34-jährigen jedoch und schlug diesem mit beiden Händen ein Winkeleisen auf den Kopf. Zwei weitere Schläge, die den Nacken und die Schulter trafen, setzte er hinterher. Bereits der erste Hieb drückte dem Straßenbahnfahrer den Schädel ein. Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp stellte nicht weniger als elf singuläre Knochenbruchfragmente fest. Nachdem eine Fahrschülerin, die sich ebenfalls in der Straßenbahn befand, den Notruf betätigte, ergriff der Täter die Flucht und versteckte die Tatwaffe. Noch am selben Abend konnte der Verdächtige in einem Altersheim aufgegriffen werden, nachdem er dort ebenfalls unangenehm mit einem Messer aufgefallen war.

 Paranoiden Schizophrenie als Ursache

Der 39-jährige Mann leidet laut einem psychiatrischen Gutachten an einer ausgeprägten paranoiden Schizophrenie und war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig und damit nicht schuldfähig. Staatsanwalt Marc Julian Mayerhöfer hatte ihn daher nicht wegen versuchten Mordes angeklagt, sondern das Schwurgericht aufgefordert, den Mann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen.

“Wollte nicht aufgefressen werden”

Während der gerichtlichen Einvernahme gab der Täter an, er habe auf den Straßenbahnfahrer eingeschlagen, weil er dachte, “dass er mich zerfleischt”. Er habe befürchtet, “dass er mich in die Remise einezaht und auffrisst. Ich wollt’ ihn am Kopf treffen, dass er mich nicht frisst”. Außerdem war er “überrascht”, dass sein Opfer bei dem Angriff fast gestorben wäre. Es tue ihm leid, “den Falschen” erwischt zu haben: “Durch meine Krankheit bin ich auszuckt.”

Der Straßenbahnfahrer stand unter Schock, ist aber wieder wohlauf. Auf die Frage, wie es ihm psychisch gehe, meinte der Mitarbeiter der Wiener Linien: “Ich bin ein Kämpfer. Von klein auf. Ich will nicht aufgeben. Ich bin froh, dass ich wieder arbeiten kann.”

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