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Auf dem Bodensee werden auch Strafzettel verteilt

Hard – Verstöße gegen die Bodensee-Schiff fahrtsordnung können bis zu 2180 Euro kosten.

Die Seepolizei Hard ist für die Überwachung der Verkehrsvorschriften auf dem Bodensee verantwortlich. Täglich kontrollieren Leiter Andreas Horb und sein Team die Bootsführer und Schiff skapitäne, aber auch Kajakfahrer und Surfer. „Meistens ist es Ermessenssache, ob wir eine Abmahnung aussprechen, Anzeige erstatten oder ein Organmandat verhängen“, erklärt Horb. Letzteres kann auch als Strafzettel bezeichnet werden und kostet im teuersten Fall bis zu 2180 Euro.

Am häufigsten müssen die Polizisten das Nichtmitführen von Rettungsring oder -weste bemängeln. Dieses Fehlverhalten wird dann mit 30 Euro Strafe geahndet. „Genauso oft müssen wir aber auch eingreifen, weil die 300- Meter-Uferzone vorschriftswidrig befahren wurde“, veranschaulicht der Seepolizist.

Höchstgeschwindigkeit

Auch auf dem Bodensee gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen. Während außerhalb der Uferzone mit bis zu 40 km/h über den See gefahren werden darf, muss in der Hafenanlage zwingend die Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h eingehalten werden. „Ansonsten könnten die Wellen zu Beschädigungen der anderen Boote führen.“ Zwei Kontrollinstrumente stehen Andreas Horb dabei zur Verfügung: Das Radargerät und das Auge. „Ja, wir sind befugt, die Geschwindigkeit zu schätzen“, verdeutlicht Horb. In den meisten Fällen misst allerdings das See-Radargerät das Tempo der Fahrzeuge. Bei geringfügigen Übertretungen von bis zu 10 km/h drohen 20 Euro Strafe, andernfalls eine Anzeige.

Selbst Falschparken ist auf dem Bodensee möglich. Denn es gibt gesperrte Wasserfl ächen, beispielweise entlang der Fußacher Bucht oder bei den Freibädern. „Wer hier ankert, macht sich strafb ar und muss 20 Euro bezahlen.“ Defekte Lichtanlagen, abgelaufene Zulassungen oder Wasserskifahren ohne geeignete Begleitperson können ebenfalls eine Strafe nach sich ziehen. Alkoholkontrollen werden natürlich auch auf dem See durchgeführt, selbst wenn der Grenzwert etwas höher liegt als im Straßenverkehr: „Alles unter 0,8 Promille ist noch in Ordnung.“

Beschriftung erforderlich

„Was viele nicht wissen: Es ist gesetzlich geregelt, dass auf allen Fahrzeugen Name und Anschrift ersichtlich sein müssen“, klärt Horb auf. Demnach müssen auch Kajaks und Kanus, Segelsurfbretter, Stand-Up-Boards und Kiteboards beschriftet sein. Ansonsten könnte auch in diesem Fall ein Strafzettel bevorstehen. „Sobald ein Motor angebaut wird, muss darüber hinaus noch eine Zulassung bei einer Schiff fahrtsbehörde eingeholt werden.“ Zumeist weisen die Fahrzeughalter mit auff älligem Verhalten selbst auf ihre „Kontrollwilligkeit“ hin. Allein im vergangenen Jahr wurden daher 246 Strafzettel ausgestellt und 198 Anzeigen erstattet.

See-Strafzettel: 

246 Strafzettel wurden im Jahr 2010 ausgestellt und 198 Anzeigen erstattet.

328 Organmandate waren es im Jahr 2009 und 333 Anzeigen.

326 Bußgelder im Jahr 2008. 368 Anzeigen.

 

VN Wolfgang Heyer  

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