AA

Austria Lustenau erfüllt Infrastrukturauflagen nicht rechtzeitig

Über Konsequenzen wird beraten.
Über Konsequenzen wird beraten. ©VOL.AT/Klaus Hartinger
Fußball-Bundesligist Grödig und Erste-Liga-Club Austria Lustenau haben Infrastruktur-Auflagen nicht rechtzeitig erfüllt. Den beiden Teams drohen nun Sanktionen. Der Senat 5 werde über mögliche Konsequenzen umgehend entscheiden, gab die Bundesliga am Dienstag bekannt. Schon am Mittwoch soll eine Entscheidung bekannt gegeben werden.

Die Bundesliga hatte im Rahmen der Lizenzierung im Frühjahr über acht Teams Infrastruktur-Auflagen verhängt. Während die Bundesligisten Admira Wacker Mödling (Flutlicht), Wiener Neustadt (Flutlicht) und Aufsteiger Altach (Flutlicht) sowie die Erste-Liga-Vereine Horn (Sitzplatz-Art), Hartberg (Zugang, Pressetribüne) und Kapfenberg (Flutlicht) diese fristgerecht bis zum 30. Juni erfüllten, war dies bei Grödig und Lustenau nicht der Fall.

Strafe noch offen

In der Grödiger Untersbergarena sind die Medieneinrichtungen der Grund für eine mögliche Bestrafung. Das gilt auch für Lustenau, wobei die Vorarlberger auch eine Flutlicht-Auflage hatten. Die beiden Vereine hätten die Auflagen bis zum Ende der Frist am Montag noch nicht vollständig erfüllt, zudem sei bis dato auch kein bestimmungsgemäßes Ausweichstadion genannt worden, verlautete die Liga.

Laut der Disziplinar-Bestimmungen zum Lizenzierungsverfahren sind etwa eine Geldstrafe, Platzsperre oder ein Punkte-Abzug mögliche Konsequenzen, die beiden Teams könnten allerdings auch mit einer Verwarnung davonkommen. Bei der Bemessung der Sanktion werden die Faktoren Häufigkeit und Gewicht der früheren Verstöße des Clubs, Milderungsgründe und Schwere des Verstoßes berücksichtigt.

Die Grödiger haben ihre erste Heimpartie am 27. Juli gegen Sturm Graz, Lustenau spielt gleich zum Liga-Auftakt am 18. Juli gegen den FAC zu Hause.

(APA)

  • VIENNA.AT
  • Lustenau
  • Austria Lustenau erfüllt Infrastrukturauflagen nicht rechtzeitig
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen