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Auto-Konvoi-Teilnehmer sollen doch keine Flüchtlinge aus Ungarn mitnehmen

Ein Auto-Konvoi will sich nach Ungarn aufmachen, um Solidarität zu zeigen
Ein Auto-Konvoi will sich nach Ungarn aufmachen, um Solidarität zu zeigen ©APA
Einen Rückzieher machte am Freitag eine der Organisatorinnen eines über Facebook von Wien nach Budapest geplanten Konvoi mit privaten Autos. Nun sollen am Sonntag zwar keine festsitzenden Flüchtlinge nach Österreich geholt werden - doch die Fahrt aus Solidarität dennoch stattfinden.
Auto-Konvoi: Hunderte Aktivisten
Kurz holt Fluchthelfer zurück
Wiener Aktivisten angehalten
Flüchtlinge in Ungarn
Zu Fuß nach Österreich

Eine der privaten Organisatorinnen der Veranstaltung teilte am Freitagnachmittag in der Facebook-Gruppe Konvoi Budapest Wien – Schienenersatzverkehr für Flüchtlinge mit, sie könne den Aufruf “nicht mehr verantworten”. Der Konvoi selbst wurde jedoch nicht abgesagt, es sei weiterhin notwendig, nach Ungarn zu fahren.

Auto-Konvoi nach Ungarn soll stattfinden

“Jetzt zu versuchen, Menschen auf eigene Faust über die Grenze zu bringen, würde womöglich nicht nur die eigene Existenz gefährden. Vielmehr können wir das gegenüber den Menschen nicht verantworten, denen wir alle helfen wollen”, schrieb die Administratorin der Facebook-Veranstaltung zunächst auf ihrer privaten Seite, dann auch in der offiziellen Seite der Gruppe. Die Fahrt nach Budapest solle aber stattfinden, um “Präsenz und Solidarität zu zeigen, mit Flüchtlingen ins Gespräch zu kommen und das zu tun, was schon an vielen Bahnhöfen in Österreich und Deutschland organisiert wurde: Hilfe vor Ort”.

Wiener Aktivisten wegen Schlepperei angehalten

Vier Aktivisten aus Wien wurden am Freitag in Budapest vorübergehend wegen des Verdachts der Schlepperei angehalten und auf eine Polizeistation gebracht. Ihnen wurde vorgeworfen, dass sie in insgesamt drei Autos mehrere Flüchtlinge illegal nach Österreich bringen wollten. Für Schlepperei drohten in Ungarn ursprünglich bis zu acht Jahre Haft – am Freitag wurde das Strafausmaß erhöht. Auch für die Flüchtlinge kostenlose Transporte über die Grenze werden mit bis zu drei Jahren Haft geahndet.

Ungarn verschärft Gesetze gegen Einwanderer

Im Eilverfahren hat Ungarn am Freitag seine Gesetze gegen Einwanderer verschärft. Das Parlament in Budapest verabschiedete am Freitag mit großer Mehrheit ein von der Regierung von Viktor Orban vorgelegtes Gesetzespaket, das den Einsatz von Soldaten an den Grenzen erleichtert. Überdies sieht es bis zu drei Jahre Haft für illegale Grenzübertritte sowie härtere Strafen für Schlepper vor.

Schlepper: Haftstrafen auf bis zu 20 Jahre erhöht

Der Strafrahmen für Schlepper ist am Freitag im ungarischen Parlament im Eilverfahren erhöht worden. In Zukunft drohen bei einer Verurteilung bis zu 20 Jahre Haft, berichtete die staatliche ungarische Nachrichtenagentur MTI. Organisatoren von Schlepperei sollen Haftstrafen von mindestens zehn und ebenfalls bis zu 20 Jahren erhalten.

Warnung vor Aufruf zu privatem Flüchtlings-Auto-Konvoi

Auch das Innenministerium meldete sich anlässlich des geplanten Auto-Konvois am Freitag in einer Aussendung zu Wort. “Wer dem nachkommt, macht sich strafbar”, hieß es in dem Schreiben, die Polizei rate von der Beteiligung ab. Verwiesen wurde auch auf die Flüchtlingstragödie auf der A4, die nach sich ziehe, dass die Exekutive nun rigoros auf den Hauptverkehrswegen und an den Grenzen gegen Schlepper vorgehe.

“Auch in Österreich kann dies gravierende Folgen von der Anzeige bis hin zur Festnahme haben. Österreichische Polizisten, die eine solche Verwaltungsübertretung oder Straftat feststellen, sind von Amts wegen verpflichtet, diese der Behörde oder der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Personen, die Flüchtlinge nach oder durch Österreich führen, machen sich nach § 120 Abs. 3 Z. 1 FPG strafbar, auch wenn sie es unentgeltlich machen. Die Geldstrafe für die wissentliche Förderung der Einreise und Durchreise eines Fremden beträgt zwischen 1.000 und 2.000 Euro. Erfolgt eine solche Beförderung gegen Entgelt, kann es sich um den gerichtlichen Tatbestand der Schlepperei nach § 114 FPG handeln”, hieß es in dem Schreiben.

(apa/red)

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