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Baby starb in Wiener Spital an Schädel-Hirn-Trauma: Eltern vor Gericht

Der Vater des verstorbenen Babys muss sich wegen Mordes vor Gericht verantworten.
Der Vater des verstorbenen Babys muss sich wegen Mordes vor Gericht verantworten. ©pixabay.com (Symbolbild)
In der Nacht auf den 12. Februar 2017 wurde der dreieinhalb Monate alte Bub ins Wiener SMZ Ost überstellt, wo er starb. Am 29. und 30. November müssen sich die Eltern des Kindes in St. Pölten vor Gericht verantworten.
Vater wegen Mordes angeklagt
Baby im SMZ Ost verstorben

Der Vater muss sich wegen Mordes verantworten, die Mutter wegen Quälens und Vernachlässigens Unmündiger bzw. Wehrloser mit Todesfolge. Der Kleine war in der Nacht auf den 12. Februar in lebensbedrohlichem Zustand ins Landesklinikum St. Pölten gebracht und ins Wiener SMZ Ost überstellt worden, wo er starb.

Baby starb: Vater wegen Mordes vor Gericht

Die Ärzte schlugen wegen mutmaßlicher Misshandlung Alarm. Festgestellt wurden ein Schädelbruch, mehrere möglicherweise auch ältere Rippenbrüche und Hämatome an Armen und Beinen. Die Eltern – beide Polen – wurden in U-Haft genommen, aus der die Frau im August entlassen wurde.

Schädel-Hirn-Trauma als Todesursache

Der 30-jährige Vater war in den Stunden, bevor der Säugling ins Krankenhaus gebracht wurde, in St. Pölten allein mit dem Kind. Die 26-jährige Mutter war mit Freunden in Wien unterwegs. Ein gerichtsmedizinischer Sachverständiger stellte bei dem Baby ein Schädel-Hirn-Trauma als Todesursache fest. Der Bub wurde nur dreieinhalb Monate alt.

(APA/Red.)

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