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Baby starb nach Misshandlungen in Wiener Spital: Mordprozess gegen Vater

Das Baby erlag seinen schweren Verletzungen.
Das Baby erlag seinen schweren Verletzungen. ©Pixabay.com (Sujet)
Der 31-jährige Vater eines - laut Anklage durch Misshandlung - verstorbenen Babys musste sich am Mittwoch wegen Mordes am Landesgericht St. Pölten verantworten. Der dreieinhalb Monate alte Bub war im Februar an einem Schädel-Hirn-Trauma gestorben, festgestellt wurden auch ältere Verletzungen. Der mittlerweile von ihm getrennten Kindesmutter wurde Quälen und Vernachlässigen einer unmündigen Person vorgeworfen. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

Das aus Polen stammende, mittlerweile getrennte Paar bekannte sich nicht schuldig. Am Donnerstag stand das gerichtsmedizinische Gutachten am Programm, danach sollte ein Urteil gefällt werden.

Säugling verstarb in Wien

Der Säugling war am Abend des 11. Februar in lebensbedrohlichem Zustand ins Landesklinikum St. Pölten gebracht und von dort ins Wiener SMZ Ost überstellt worden, wo er in der Nacht auf 12. Februar starb. An jenem Tag waren er und sein eineinhalb Jahre alter Bruder in der Obhut des 31-Jährigen gewesen, weil seine Partnerin zu einer “Damenrunde” nach Wien gefahren war.

Die Staatsanwältin beschrieb in ihrem Eröffnungsvortrag multiple Verletzungen wie Rippenbrüche, Prellungen und Hämatome – Folgen schwerer Misshandlungen. Es gebe keine passenden Worte für das Verbrechen an dem Säugling. Er sei ein ungewolltes Kind gewesen, kam am 29. Oktober 2016 viel zu früh auf die Welt und blieb bis zum 23. Dezember im Spital. In den folgenden sechs Wochen zuhause war das Baby unruhig und weinte viel. Was alles in diesem Zeitraum passierte, lasse sich kaum aufklären, so die Anklägerin. An jenem Nachmittag im Februar kam es zu stumpfer Gewalteinwirkung am Kopf, die zu einem Schädelbruch führte – das Baby sei mit dem Kopf gegen eine Wand geschleudert worden.

Mit der Betreuung überfordert

Mit der Betreuung völlig überfordert habe der Beschuldigte seine Lebensgefährtin am Telefon beschimpft und in elektronischen Nachrichten zur Rückkehr aufgefordert. Seine Mutter kam dann am späten Nachmittag, um zu helfen. Gegen 19.00 Uhr verschlimmerte sich der Zustand des Kleinen, um 20.00 Uhr erlitt er einen Atemstillstand. Die Eltern wollten ihr Kind wohl nicht absichtlich töten, “aber sie haben seinen Tod in Kauf genommen”, hielt die Anklägerin fest. Der Frau müsse in diesen sechs Wochen der raue Umgang ihres Partners mit dem Baby aufgefallen sein, sie habe jedoch nichts dagegen unternommen.

Die Kindesmutter hatte das Haus gegen 13.00 Uhr verlassen – bis zum Eintreffen seiner Mutter bombardierte der Mann sie mit Nachrichten am Handy, sie möge sofort heimkommen, weil er “fix und fertig” sei. Laut der Richterin müssen dem Säugling die tödlichen Kopfverletzungen im Zeitraum bis etwa 17.20 Uhr, als die Mutter des Angeklagten eintraf, zugefügt worden sein. Der 31-Jährige bestritt, seinen Sohn geschüttelt oder gar gegen die Wand geschleudert zu haben. Er sah sich mit Vorhalten widersprüchlicher Angaben konfrontiert und wusste auch auf die Frage, wie es zu den vorangegangenen Knochenbrüchen gekommen war, keine schlüssige Antwort.

Die Frau hatte den vor Weihnachten vom Spital erhaltenen Monitor zur Überwachung der Atmung des Frühchens nur zwei Wochen lang verwendet. Einen Kontrolltermin am 22. Jänner nahm sie nicht wahr – und sie hatte nicht reagiert, als sie blaue Flecke an ihrem Kind entdeckte.

(APA/Red)

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