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Bankomatgipfel: Bundeswettbewerbsbehörde prüft

Die Bundeswettbewerbsbehörde setzt ein Monitoring ein
Die Bundeswettbewerbsbehörde setzt ein Monitoring ein ©APA/BARBARA GINDL
Anlässlich des sogenannten "Bankomatgipfels" hat sich Finanzminister Hans Jörg Schelling mit den Banken-Spitzenvertreter zusammengesetzt, um die etwaige Einführung von Gebühren bei Bankomatbehebungen zu besprechen. Die Bundeswettbewerbsbehörde führt nun ein Monitoring durch.
Stöger erfreut über Gipfel

Manche Banken verrechnen Kunden zwar schon jetzt Gebühren für Fremdbehebungen bei anderern Geldinstituten, ob dies auf jedoch flächendeckend im ganzen Bankensektor eingeführt wird, steht offen.

Keine Kosten für eigene Kunden

Keine Bank denke daran, den eigenen Kunden Kosten dafür zu verrechnen, dass sie ihr Geld abheben – schließlich könne man ja auch am Schalter nicht weniger Geld auszahlen als gerade abgehoben wird, sagte Schelling nach dem Treffen vor Journalisten. Besonderes Problem seien aber die “Drittanbieter”, das sind Bankomaten, die nicht Teil des großen österreichischen Bankomatkreislaufs sind und von anderen Institutionen betrieben werden. Bei Abhebungen von diesen Geräten fallen Kosten an, die derzeit die Hausbank tragen muss. Bei diesen Drittanbietern müsse es künftig Warnhinweise geben, dass bei einer Abhebung Gebühren anfallen. Für Abhebungen innerhalb des Systems ist bis zum Ende des BWB-Monitorings mit keinen Anpassungen zu rechnen, erwartet Schelling.

Die Überprüfung seitens der Bundeswettbewerbsbehörde soll Monate dauern. Angesichts der Tatsache, dass der freie Wettbewerb seine Gültigkeit hat und das Ministerium keine Vorgaben aufstellen kann, setzt Schelling in Hinsicht auf das weitere Vorgehen auf Einzelgespräche mit den Banken. Im europäischen Vergleich liegt Österreich übrigens bei den Kontokosten im unteren Segment.

Arbeiterkammer vermisst Ergebnis des Gipfels

Die sich klar gegen einen Bankomatgebühren aussprechende Arbeiterkammer stellt das Ergebnis des Bankomatgipfels angesichts ausbleibendem Ergebnis in Frage. Minister Schelling will laut AK offenbar keine klare Antwort geben – warum ein Monitoring der Bundeswettbewerbsbehörde die Frage beantworten soll, ist nicht nachvollziehbar.

(APA/Red.)

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