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Baugesetz und Bauproduktegesetz in der Begutachtung

Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwürfe eines Bauproduktegesetzes und eines geänderten Baugesetzes zur Begutachtung versandt. Die Gesetzestexte liegen bis Freitag, 15. März 2013, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und können auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.


Der Entwurf für eine Baugesetznovelle enthält die Anpassungen, die im Hinblick auf das neue Bauproduktegesetz erforderlich sind. Weiters sollen anlässlich dieser Novelle die Bestimmungen über die Indexierung der Beträge für die Ausgleichsabgabe für Kinderspielplätze und die Ausgleichsabgabe für fehlende Stellplätze für Kraftfahrzeuge geändert werden (einfachere Handhabung). Überdies soll die im Baugesetz vorgesehene Baubewilligung für vorübergehende Zwecke künftig auch für die Änderung der Verwendung eines bestehenden Gebäudes möglich sein.

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OTS0024 2013-02-12/09:00

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