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Bedingte Haftstrafe für Ex-Anwalt in Niederösterreich wegen Veruntreuung

Wegen Veruntreuung musste sich ein Niederösterreicher am Mittwoch vor Gericht verantworten.
Wegen Veruntreuung musste sich ein Niederösterreicher am Mittwoch vor Gericht verantworten. ©APA
Mehr als 100.000 Euro soll ein 44-jähriger Jurist in seiner Funktion als Obmann eines Schul-Elternvereins unterschlagen, bzw. veruntreut haben. Er zeigte sich vor Gericht geständig und wurde zu einer bedingten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Vorbericht: Anwalt unter Verdacht

Der Niederösterreicher nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab aber keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Gelder des Elternvereins veruntreut

Zwischen 2008 und 20013 soll der Ex-Anwalt – wie berichtet – die Konten des Elternvereins leer gefegt haben. Einerseits um das Geld für private Zwecke zu verwenden, vornehmlich aber, um damit seine (offenbar nicht gut gehende) Kanzlei in Schuss zu halten.

Sogar vor den Mieten, die Schüler für Spinde gezahlt haben, soll der Jurist nicht halt gemacht haben. Auch an Klientengeldern soll er sich selbstbedient haben, um die Fixkosten für sein Rechtsanwaltsbüro abdecken zu können.

Angeklagter legte Geständnis ab

Vor Gericht legte der 44-Jährige ein umfassendes Geständnis ab. Seine Kanzlei hat mittlerweile Konkurs angemeldet, der Jurist verdient jetzt als Angestellter knapp über 1.100 Euro. Bis zu zwei Jahren Haft kann eine Strafe bedingt nachgesehen werden. Bei einem darüber hinausgehenden Strafausmaß ist nur mehr eine Gefängnisstrafe möglich. (APA)

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