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"Beethovenfries"-Verkauf laut Erben unter Zwang

Anwälte gaben Pressekonferenz
Anwälte gaben Pressekonferenz
Laut den Anwälten zweier Haupterben ist der Verkauf des "Beethovenfrieses" im Jahr 1973 unter Zwang geschehen. Die Republik Österreich habe den früheren Besitzer Erich Lederer mit "Tricks" unter Druck gesetzt. Laut den Anwälten muss das Hauptwerk von Gustav Klimt aus juristischer Sicht zurückgegeben werden. Was mit dem Fries danach geschehen soll, dafür hätten die Erben noch keine Pläne.


“Die Erben wünschen sich, dass der Fries behandelt wird wie jedes andere Kunstwerk auch”, betonte der Schweizer Jurist Marc Weber. Alle Voraussetzungen für eine Rückgabe nach dem 2009 novellierten Restitutionsgesetz seien jedenfalls erfüllt: Der Fries wurde Erich Lederer nach dem Krieg zwar offiziell zurückgegeben, aber mit einem Ausfuhrverbot belegt und blieb so über zwei Jahrzehnte “als Geisel in Österreich”, so der kanadische Kunsthistoriker Robert Jan van Pelt. Anhand von Akten aus der Korrespondenz mit Lederer, aber auch aus jenen der österreichischen Finanzprokuratur könne man belegen, dass Lederer “kontinuierlich bis Ende der 60er Jahre versucht hat, eine Ausfuhrgenehmigung zu bekommen”, erklärte der Salzburger Rechtsgutachter Georg Graf.

Damit wollen die Erben – die Mehrzahl wird vom Wiener Anwalt Alfred Noll vertreten, der seine Anregung auf Restitution ebenfalls demnächst einbringen wird – beweisen, dass es zwischen dem Ausfuhrverbot und dem Verkauf jenen “engen Zusammenhang” gab, der im Gesetz für eine Rückgabe gefordert wird. “Daran ändert es auch nichts, dass sich das über viele Jahre hingezogen hat”, so Graf. “Lederer war eine Kämpfernatur und hat sich erst als alter, gebrochener Mann damit abgefunden, dass er den Fries nicht wird ausführen dürfen – das kann ihm doch jetzt nicht zum Nachteil gereichen.” Auch die staatlichen Ankäufer hätten von “zwei Jahrzehnten dauernden Verhandlungen” gesprochen.

Neben zwei Rechtsgutachten legten die Erbenvertreter heute auch umfangreiches Briefmaterial bei, um den Druck zu dokumentieren, unter dem Lederer von der Republik zum Verkauf bewegt werden sollte. Darin sind Überlegungen der Finanzprokuratur aus 1953 nachzulesen, in denen nachträgliche Gebührenforderungen gegen Lederer wegen des Konkurses des Familienunternehmens “streng vertraulich” unter dem Gesichtspunkt ausgesprochen werden, dass die Republik Österreich dadurch “unter günstigen Bedingungen zum Fries kommen” könnte. Die Behörden hätten durch mehrere Tricks auf die Pfändung des Frieses spekuliert, so die Argumentation der Anwälte.

Ebenfalls beigelegt wurde ein handschriftlicher Brief Lederers aus 1970, indem dieser sich bitter über die Haltung Österreichs beklagt, davon spricht, dass man ihn “in die Knie zwingen” wolle, in einem “makabren Wettlauf um meinen Tod”, und sich dafür ausspricht, dass ihm der Fries abgekauft wird. Dieser Brief sei beispielhaft für den “Aufschrei eines Holocaust-Überlebenden”, so van Pelt: “Das ist in meinen Augen immer noch ein erzwungener Verkauf”.

Ob das auch der Kunstrückgabebeirat so sieht, der letztlich eine Empfehlung über die Rückgabe aussprechen muss, wird sich nicht vor Mitte nächsten Jahres weisen. Sollte sich das Gremium – das erst befasst wird, wenn die Kommission für Provenienzforschung ihr Dossier mit allen Materialien fertiggestellt hat – tatsächlich für eine Rückgabe votieren, ist die Zukunft des Frieses völlig ungewiss. Auf mehrfache Nachfrage aus dem Auditorium hinsichtlicher einer weiteren öffentlichen Sichtbarkeit des Wandgemäldes erklärten die Anwälte, diese Frage sei “zum jetzigen Zeitpunkt völlig irrelevant”. Seitens der von ihnen vertretenen Erben hätte dazu “noch keine Willensbildung” stattgefunden.

Zehn der elf Haupterben, deren Verwandtschaftsverhältnis zu Erich Lederer auch auf Nachfrage nicht erläutert wurde – es handle sich jedenfalls um eine Erbschaft aufgrund des Testaments -, bemühen sich um eine Rückgabe; acht davon werden durch Alfred Noll vertreten, der sich gestern gegen die Einbeziehung der Öffentlichkeit zum jetzigen Zeitpunkt ausgesprochen hatte. Der elfte Erbe habe sich den rechtlichen Bestrebungen nicht angeschlossen, stehe ihnen allerdings “wohlwollend gegenüber”, so Anwalt Stefan Nenning.

Noch nicht zu der Restitutionsforderung äußern wollte sich heute Belvedere-Direktorin Agnes Husslein-Arco, zu deren Sammlungen der in der Secession untergebrachte Beethovenfries gezählt wird. Sie werde “zum gegebenen Zeitpunkt” dazu einen Kommentar abgeben, sagte sie auf Nachfrage der APA am Rande einer Pressekonferenz. Wann dieser gekommen sei, könne sie derzeit noch nicht sagen: “Jetzt ist es nicht eilig” – schließlich seien zunächst einmal die Provenienzforscher am Zug.

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