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Belvedere fordert "sechsstelligen Summe" von Ex-Chefin Husslein-Arco

Ex-Direktorin Agnes Husslein will dem Belvedere kein Geld zurückzahlen
Ex-Direktorin Agnes Husslein will dem Belvedere kein Geld zurückzahlen ©APA/HERBERT NEUBAUER
Laut der "Die Presse am Sonntag" stellt das Belvedere Regressfor-derungen an Ex-Chefin Agnes Husslein-Arco. Es gehe um mehrere Einzelposten, die insgesamt eine sechsstellige Summe ausmachen würden. Die Kunstmanagerin dementiert.

Laut dem Bericht handelt es sich dabei um Forderungen für die unerlaubte Nutzung von Dienstauto und Chauffeur für private Zwecke, den Ankauf eines nie gelieferten Bildes um 100.000 Euro, und Probleme rund um die Ausstellung des Künstlers Ai Wei Wei im Sommer 2016. Auch die Inbetriebnahme eines Gastronomie-Lokals beim Unteren Belvedere sei ohne Vorliegen der nötigen Genehmigungen abgelaufen.

Bis zu 194.000 Euro Rückzahlung anvisiert

In einer Stellungnahme des Museums gehe es bei den privaten Fahrten vom Wohnort zum Dienstort um eine Summe von 24.154,90 Euro an Steuerrückzahlungen. Hinzu kommen noch die externen Kosten der Aufarbeitung der Causa. Beim Café-Betrieb seien durch fahrlässige Investitionen bis zu 70.000 Euro verloren gegangen.
Weiters sei im Dezember 2016 ein Kunstwerk um Euro 100.000 angekauft und bezahlt worden, “ohne dass das Werk geliefert worden war. Sollte der Preis nicht zurückerstattet werden, stellt auch das einen Regressgrund dar

Außergerichtliche Einigung angestrebt

Gegenüber der Zeitung bestätigte das Museum einen Briefwechsel, wolle sich aber aufgrund laufender Verhandlungen nicht weiter dazu äußern. Man strebe eine außergerichtliche Einigung an, hieß es. Laut Husslein-Arco entbehren die Vorwürfe “jeder sachlichen Grundlage”. Ihrer Meinung nach seien die Regressforderungen nur aufgestellt worden, um die ihr zustehenden Prämienzahlungen für 2015 und 2016 zurückhalten zu können, hieß es in dem Zeitungsbericht. “Die Prämie macht immerhin ein Drittel meines Gehalts aus”, so die Kunsthistorikerin.

Belvedere ortet “Informations- und Gesprächsverweigerung” Hussleins

Die Regressforderungen an die Ex-Chefin Agnes Husslein-Arco übersteigen aus Sicht des Belvedere den ihr zustehenden Prämienbetrag der Jahre 2015 und 2016. “Das Belvedere ist seit Monaten bemüht, diese Causen zu erledigen. Aufgrund von Informations- und Gesprächsverweigerung seitens der früheren Geschäftsführerin konnten diese aber noch nicht abgeschlossen werden”, hieß es heute gegenüber der APA.

In einer am Montagnachmittag eingegangenen Stellungnahme des Museums heißt es: “Aus einer ganzen Reihe von offenen Fragen ist aus der Sicht des Belvedere in drei Causen eine Rückzahlungsverpflichtung eindeutig geklärt.” Der erste Fall betrifft Fahrten vom Wohnort zum Dienstort, die als Privatfahrt zu gelten haben. “Entsprechende regelmäßige Privatfahrten mit Firmenfahrzeugen durch die frühere Geschäftsführerin wären schon während des aufrechten Dienstverhältnisses als Sachbezug zu versteuern gewesen.” Nach einer Sachverhaltsdarstellung an das Finanzamt habe es eine Steuernachzahlung in der Höhe von 24.154,90 Euro gegeben. “Da diese Fahrten intern eindeutig belegt sind und die frühere Geschäftsführung die Pflicht der Versteuerung gehabt hat, wird dieser Betrag zurückgefordert. Hinzukommen werden noch die externen Kosten der Aufarbeitung dieser fehlerhaften Versteuerung.”

Der zweite Fall betreffe einen Café-Betrieb, bei dem die frühere Geschäftsführung “die Verpflichtung der Erlangung einer Betriebsanlagengenehmigung übernommen” habe. “Gegenüber dem Pächter ist sie die vertragliche Verpflichtung eingegangen, ihn für alle Forderungen und Nachteile aus einem Betrieb ohne diese Genehmigung schad- und klaglos zu halten. Gleichzeitig wurde nie um eine entsprechende Genehmigung angesucht, da bekannt war, dass der Raum nicht die nötigen Anforderungen für die gewerbliche Nutzung aufweist. Der Betrieb wurde mittlerweile geschlossen. Die verlorenen Buchwerte (bis zu Euro 70.000) aus dieser fahrlässigen Investition stellen einen Regressgrund dar.”

Weiters sei im Dezember 2016 ein Kunstwerk um Euro 100.000 angekauft und bezahlt worden, “ohne dass das Werk geliefert worden war. Der neuen Geschäftsführung des Belvedere wurde in der Folge vom Verkäufer mitgeteilt, dass das Werk nicht lieferbar ist. Das Museum ist daher vom Kaufvertrag zurückgetreten und hat, nachdem bisher trotz Aufforderung keine Rückzahlung erfolgte, den Kaufpreis beim Verkäufer eingeklagt. Sollte der Preis nicht einbringlich sein, stellt auch dies einen Regressgrund dar.”

Husslein wehrt sich gegen “infame Anschuldigung”

Im Streit um Regressforderungen des Belvedere an die frühere Leiterin Agnes Husslein-Arco setzt sich diese nun zur Wehr: Der inkriminierte Ankauf eines Kunstwerks um 100.000 Euro sei zwar von ihr in die Wege geleitet, jedoch von ihrem interimistischen Nachfolger Dieter Bogner getätigt worden, so die Ex-Belvedere-Chefin am Montagabend zur APA.Wien. Am Sonntag war durch einen Bericht der “Presse am Sonntag” bekannt geworden, dass das Museum in mehreren Fällen Regressforderungen gegen seine nach Vorwürfen wegen Verstößen gegen Compliance-Richtlinien im Jänner von Stella Rollig (künstlerische Leitung) und Wolfgang Bergmann (kaufmännische Leitung) abgelöste Ex-Geschäftsführerin erhoben hat. Einer der Punkte betrifft ein gekauftes, aber nie geliefertes Kunstwerk.

“Es handelt sich um eine Installation, deren Ankauf ich im Hinblick auf eine geplante Personale einer österreichischen Künstlerin avisiert hatte. Diese Ausstellung hätte im November 2017 im 21er Haus stattfinden sollen. So hatte ich es auch mit meiner Nachfolgerin Stella Rollig abgestimmt, die diese im Programm beibehalten wollte. Der Ankauf wurde daraufhin im Dezember 2016 noch von mir in die Wege geleitet, ist dann jedoch über den Jahreswechsel nicht weiter bearbeitet worden”, führt Husslein-Arco in einer Stellungnahme gegenüber der APA aus.

“Schließlich lag der Ankauf in der Zeit des alleinverantwortlichen Geschäftsführers Dieter Bogner, der die Abwicklung des Kaufes und die Überweisung der Kaufsumme (EUR 100.000) veranlasst hat. Soweit ich informiert bin, wurde in der Folge verabsäumt mit der Künstlerin in Kontakt zu treten, die trotz mehrmaligen Nachhakens beim Kurator der Ausstellung, Alfred Weidinger, keine Details zur Übergabe des Kunstwerkes in Erfahrung bringen konnte. Ich erachte es daher als (nachweislich) infame Anschuldigung, mir diese Verfehlung der neuen Geschäftsführung des Belvedere, beziehungsweise des interimistischen Leiters, anlasten zu wollen.”

Zu den übrigen Punkten – unerlaubte Nutzung von Dienstauto und Chauffeur für private Zwecke und die Inbetriebnahme eines Café-Betriebs ohne Vorliegen der nötigen Genehmigungen – wolle sie “aufgrund der laufenden Gespräche mit dem Belvedere” keine Stellungnahme abgeben, so Husslein-Arco.

(APA/Red)

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