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Beschäftigungsbonus - Expertin: Könnte zum Fiasko für Firmen werden

Bei den Wirtschaftstreuhändern gebe es die Befürchtung, dass der Beschäftigungsbonus "mit EU-Beihilfenrecht massiv kollidiert", sagte Trenkwalder.
Bei den Wirtschaftstreuhändern gebe es die Befürchtung, dass der Beschäftigungsbonus "mit EU-Beihilfenrecht massiv kollidiert", sagte Trenkwalder. ©dpa
Wenn der am Dienstag durch den Ministerrat gegangene Beschäftigungsbonus nicht EU-Recht vereinbar ist, wäre das für Österreichs Unternehmen fatal. Sie müssen das Geld schlimmstenfalls nämlich wieder zurückzahlen, sagt Verena Trenkwalder von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
Regierung beschließt Beschäftigungsbonus

Der Jobbonus sei wieder einmal ein Schnellschuss der Regierung, der nach hinten losgehen könnte. Bei den Wirtschaftstreuhändern gebe es die Befürchtung, dass der Beschäftigungsbonus “mit EU-Beihilfenrecht massiv kollidiert”, sagte Trenkwalder, Vorsitzende des Fachsenats für Steuerrecht in der KWT, am Dienstag zur APA. “Das wäre ein totales Fiasko, weil dann muss Österreich die Beihilfe von den Unternehmen wieder zurückfordern.” Prominentes Beispiel sei Irland, dessen umstrittener Steuerdeal mit Apple im Vorjahr von der EU-Kommission gekippt wurde. Irland muss nun 13 Mrd. Euro an Beihilfe von dem US-Computerriesen zurückverlangen, wenn die Berufung aus Dublin abgelehnt wird.

“Schon ein bisschen gepfuscht worden”

In Österreich sei ebenfalls “schon ein bisschen gepfuscht worden – vor allem bei Schnellschüssen”, kritisiert Trenkwalder. So habe es bei der Energieabgabenvergütung für Unternehmen, die viel Energie verbrauchen, “grobe Schnitzer” gegeben. “Da wird im Hintergrund noch immer endlos prozessiert.”

Bei der neuen, seit Jahresbeginn geltenden Investitionszuwachsprämie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sei auch noch nicht klar, ob diese EU-beihilfenrechtlich in Ordnung ist. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder habe bis jetzt keine Antworten auf Detailfragen bekommen. “Es hagelt Anfragen von Kollegen, die die Prämie beantragen wollen. Mit dieser Art macht man vom positiven Effekt einer Förderung viel kaputt.”

“Besorgt und irritiert”

Der Beschäftigungsbonus “besorgt und irritiert” Trenkwalder. Denn die konkrete Ausgestaltung sei von der Regierung bisher vage gehalten worden. “Keiner weiß, ob wirklich jeder Arbeitsplatz gefördert wird, keiner weiß, was 50 Prozent der Lohnnebenkosten sind”, so die Steuerrechtsexpertin.

Bürokratische Hürden befürchtet

Unterm Strich kommen auf die Unternehmen wohl neue bürokratische Hürden zu, fürchtet Trenkwalder. “Jeder Bonus, der eingeführt wird, führt zu einer Verkomplizierung.” Der Beschäftigungsbonus soll auch über die Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) abgewickelt werden. “Das ist wieder eine neue Schiene, es wird wieder ein Stück komplexer”, so Trenkwalder. Die ÖHT steht laut Firmenbuch im Eigentum von Bank Austria, Raiffeisen und Erste Bank und ist laut Trenkwalder als Förderstelle für derartige Boni “komplett neu”. Die ÖHT ist ein Partnerinstitut der Europäischen Investitionsbank EIB.

“Andere Prämien wie die Forschungsprämie oder früher die Bildungsprämie hat das Finanzministerium abgewickelt. Das hat einfach gut funktioniert”, meint die Steuerberaterin. Die Finanz mache Erlässe zu allen Zweifelsfragen und stimme sich auch mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ab.

Anders die staatliche Förderbank aws (Austria Wirtschaftsservice), die zum Beispiel für die Lohnnebenkostenförderung für Start-ups zuständig ist. “Die macht das eher als Geheimwissenschaft, wir bekommen da nichts zur Begutachtung. Es ist sehr unerfreulich, wenn man sich nicht darauf einstellen kann, wer die Förderung bekommt und wer nicht”, so Trenkwalder.

Expertin: Lohnnebenkostensenkung sinnvoller

Statt neuer komplizierter Förderungen wäre es aus Sicht von Trenkwalder sinnvoller, die Lohnnebenkosten zu senken. “Man hätte genug Möglichkeiten zur Vereinfachung. Das würde die Unternehmen mindestens genauso entlasten.” Gerade kleine Unternehmen müssten für die Abwicklung solcher Förderungen und für die Lohnverrechnung immer mehr ausgeben. Die langjährige Forderung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder: Dienstgeber sollten ihre Lohnabgaben nur mehr an eine einzige Stelle zahlen müssen und nach Lohnsteuerprüfungen solle es nicht mehrere, sondern lediglich einen Instanzenweg für Rechtsmittel geben. Und: Die Krankenkassen sollten zusammengelegt werden. “Das würde jedem Unternehmen helfen, weil die Lohnverrechnung weniger risikoreich, einfacher und billiger würde.”

(APA)

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