Das bedeutet, dass ein Kind wenn nötig eine Betäubung bekommt. Eltern müssen sich außerdem vor dem Eingriff über die gesundheitlichen Risiken aufklären lassen. Zudem darf das Kindeswohl nicht gefährdet sein. Die Kritik an den Plänen ist aber nicht verstummt.
Anfang Mai hatten Richter am Kölner Landgericht die rituelle Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft. Das Urteil hatte bei Muslimen und Juden Empörung und Proteste ausgelöst. Bei beiden gilt die Beschneidung als wichtiger Bestandteil der religiösen und kulturellen Identität.
Die deutsche Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sagte, die neue Regelung sei ein wichtiges Signal, um die entstandene Verunsicherung auszuräumen. Der Entwurf bringe die unterschiedlichen Interessen in einen angemessenen Ausgleich.
Der Zentralrat der Juden begrüßte die Neuregelung. “Der Gesetzentwurf ist sehr gelungen und geglückt”, sagte Präsident Graumann. Die Politik habe zügig, verantwortungsbewusst und sensibel gehandelt.
Die Deutsche Kinderhilfe aber bezeichnete die Regelung als aktionistischen Schnellschuss. Die Bestimmung schwäche die Kinderrechte und werfe Deutschland in Sachen Kinderschutz um Jahrzehnte zurück, beklagte der Vorsitzende Georg Ehrmann.