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Beschwerden zum Semmering-Basistunnel werden geprüft

Neue Ackerbau-Weltkarten mit Hilfe der "Crowd"
Neue Ackerbau-Weltkarten mit Hilfe der "Crowd" ©APA
Nun muss das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) klären, ob Beschwerden gegen fünf Bescheide, auf deren Grundlage der Bahntunnel gebaut werden soll, zulässig sind. Die Anhörung dazu ist für Montag und Dienstag anberaumt, eine Verlängerung bis Mittwoch ist möglich.
Aus für Wasserrechtsbescheid
Weiterbau genehmigt
Zeitplan für das Projekt
Unterlagen eingereicht
Genehmigung aufgehoben
Kosten wurden fixiert

Beschwerden gegen diese Bescheide waren zwar früher schon von höheren Instanzen abgewiesen worden, diese Entscheidungen wurden aber im Vorjahr vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wieder aufgehoben. Daher müssen die Beschwerden neuerlich geprüft werden. Da aber inzwischen das ganze System umgestellt wurde, ist nun der Anfang 2014 neu geschaffene BVwG als zweite Instanz für die Beschwerden zuständig. Die Beschwerden haben allerdings keine aufschiebende Wirkung, entschied das BVwG im August 2014.

Tauziehen Tunnel geht weiter

Zur Anhörung sind sechs Beschwerdeführer eingeladen: Alliance for Nature, STOPP dem Bahn-Tunnelwahn, BISS (Bürger-lnitiative-Semmering-Schlaglstraße), KELAG, Engelbert Zangl und Georg Zwickl. Im Kern befürchten die Tunnelgegner einen massiven Eingriff in den Wasserhaushalt am Semmering und eine Zerstörung der Natur. Sie bezweifeln, dass das künftige Verkehrsaufkommen am Semmering überhaupt einen Tunnelbau nötig macht und fürchten den Verlust des Status als Weltkulturerbe für die alte von Ritter von Ghega erbaute Semmeringbahn. Im Kampf gegen das Projekt machen sie zahlreiche Formfehler geltend.

Ursprünglich hatte das Verkehrsministerium am 27. Mai 2011 die Genehmigung für den Bau erteilt. Am 10. Februar 2014 urteilte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) jedoch, dass die Genehmigung rechtswidrig war: Ein Gutachter konnte seine Qualifikation nicht nachweisen, eine Lärmmessung war falsch erfolgt und für die Deponie des Aushubs fehlte die abfallrechtliche Bewilligung. In Folge hob der VwGH auch den Wasserrechtsbescheid des Umweltministeriums, die Bewilligung für die Deponie Longsgraben, sowie Wasserrechts- und Naturschutzbescheide des Landes Niederösterreich auf. Das Verkehrsministerium hat allerdings bereits im Juni 2014 den Weiterbau am Großprojekt zwischen Niederösterreich und der Steiermark genehmigt.

Beschwerden werden geprüft

Das BVwG muss nun Beschwerden gegen diesen neuerlichen Bescheid des Verkehrsministeriums zum Weiterbau des Tunnels vom 16. Juni 2014, die naturschutzrechtliche Genehmigung der Bezirkshauptfrau von Mürzzuschlag vom 6. Juli 2011, die wasserrechtliche Bewilligung des Landeshauptmanns von Niederösterreich vom 13. Dezember 2011, die naturschutzrechtliche Genehmigung des Bezirkshauptmanns von Neunkirchen vom 14.11.2011 und die abfallrechtliche Genehmigung der Deponie Longsgraben durch den Landeshauptmann der Steiermark vom 22.10.2012 prüfen.

Das BVwG hat Andreas Traxler zum nicht-amtlichen Sachverständigen für den Fachbereich “Naturschutz” bestellt. Michael Samek wird amtlicher Sachverständiger für den Fachbereich Wasserbautechnik, Leopold Weber nicht-amtlicher Sachverständiger für Geologie und Hydrogeologie.

BVwG klärt

Dabei hat das BVwG alle anhängigen Beschwerden gegen alle Bescheide zusammengezogen. Die Umweltorganisation Alliance for Nature bezweifelt allerdings bei zwei Bescheiden die Zuständigkeit des BVwG und fordert, es möge sich hinsichtlich der Beschwerden gegen die naturschutzrechtlichen Bescheide der Bezirkshauptmannschaften Mürzzuschlag und Neunkirchen für unzuständig erklären.

Außerdem glaubt Alliance for Nature, dass das Gericht weitere Sachverständige für die Bereiche Eisenbahnwesen, Verkehrswesen, Tunnelsicherheit, Geologie und Hydrologie, Deponietechnik, Gewässerökologie und Raumplanung braucht und daher beiziehen sollte.

(APA)

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