Bezirksrichterin wegen Amtsmissbrauchs verurteilt
Laut Anklage hatte die Frau, die in einem Bewerbungsverfahren einem Konkurrenten unterlegen war, unberechtigt Abfragen aus dem internen EDV-System der Justiz vorgenommen, um für ihre Beschwerde an die Gleichbehandlungskommission Material gegen ihren Mitbewerber zu sammeln. In der am 13. Februar vertagten Verhandlung gab die 49-Jährige zu, sich ein Protokoll über eine Zeugenaussage ihres Kontrahenten in einer Zivilrechtssache ausgedruckt zu haben. Sie zeigte sich jedoch überzeugt davon, damit keinen strafrelevanten Tatbestand erfüllt zu haben und ortete in ihrem Vorgehen keine Datenschutzverletzung, da es sich um eine öffentliche Verhandlung gehandelt habe.
Anders sah das die Staatsanwaltschaft. Die Beschuldigte habe widerrechtlich in den Akt geschaut und damit ihre Befugnis mit dem Vorsatz missbraucht, Belastendes gegen ihren “Kontrahenten” zu finden. 2011 war sie ihrem – jüngeren – Kollegen bei der Ernennung zum Bezirksgerichtsvorsteher unterlegen. In der Folge beschwerte sie sich bei der Gleichbehandlungskommission, wo sie auch das ausgedruckte Protokoll vorlegte. Ihren Verdacht, dass der Richter an einer Steuerhinterziehung bei einem Autokauf seiner Frau beteiligt gewesen sein könnte, zeigte die Frau allerdings erst 2013 an – als bereits gegen sie ermittelt wurde.