Vor allem dafür wurde der mit fünf Vorstrafen belastete Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Schuldspruch erfolgte wegen versuchter schwerer Nötigung und gefährlicher Drohung. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet zwölf Monaten Haft.
Weitere Drohungen
Der von Johannes Michaeler verteidigte 59-Jährige gab auch die anderen angeklagten Drohungen zu. Demnach hat er zu einer Krankenpflegerin gesagt, er werde einen Patienten des Landeskrankenhauses Rankweil umbringen lassen, sollte der nicht ans Telefon gehen.
Zudem hat der besachwaltete Mann Mitarbeiterinnen eines Bezirksgerichts mitgeteilt, er werde seinen Sachwalter umbringen. Mit dem Taschengeld von 100 Euro in der Woche ist er nicht ausgekommen.
Des Weiteren hat der Angeklagte auf der Straße einem Passanten damit gedroht, ihm den Schädel zu spalten und dessen Freundin umzubringen. Der Beschuldigte hielt dabei einen Pflasterstein in der Hand.
Als Erschwerungsgrund wertete Richter Gabriel Rüdisser auch die drei einschlägigen Vorstrafen wegen gefährlicher Drohung. Der Richter erteilte dem Lkh-Patienten die Weisung, seine psychiatrische Therapie fortzusetzen. Nach sieben Wochen war der Beschuldigte im Vorjahr gegen gelindere Mittel aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Zur Auflage wurde ihm eine Therapie gemacht.
Der geständige Angeklagte erklärte seine Drohungen damit, er sei manisch-depressiv. „Manisch, das kommt nicht gut“, sagte der 59-Jährige.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)