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Bootshändler betrog vier seiner Kunden - Gesamtschaden 23.000 Euro

Bedingte Haft-, unbedingte Geldstrafe.
Bedingte Haft-, unbedingte Geldstrafe. ©Symbolbild/Bilderbox
Vier Käufer von Motorbooten für den Bodensee hat ein 58-jähriger Bootshändler nach Ansicht des Landesgerichts betrogen: Die Boote entsprachen nicht den Abgasvorschriften.

Vier Käufer von Motorbooten für den Bodensee hat der 58-jährige Bootshändler betrogen. Dieser Ansicht ist das Landesgericht Feldkirch. Wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betrugs wurde der unbescholtene Angeklagte gestern zu einer bedingten Haftstrafe von neun Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt – 360 Tagessätze zu je 25 Euro. Das Urteil, das der von Thomas Raneburger verteidigte Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Manfred Melchhammer gab keine Erklärung ab.

Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft. Der vom Schöffensenat festgestellte Gesamtschaden belief sich auf 23.000 Euro. Der Bootshändler soll drei Boote verkauft haben, die nicht den strengen Abgasvorschriften für den Bodensee entsprachen. Ein verkauftes gebrauchtes Boot soll wesentlich älter gewesen sein, als der Angeklagte angegeben habe; dazu bewertete das Gericht den Schaden mit 3500 Euro. Jeweils zumindest 9900 Euro hätten die Umbaukosten für die Anpassung an die Abgasvorschriften bei zwei Booten betragen, sagte Richter Martin Mitteregger. Für ein drittes verkauftes Boot, das nicht den Abgasvorschriften entsprach, habe die zuständige BH eine Sondergenehmigung ausgestellt.

Aufwendiges Verfahren

Ursprünglich waren 13 Betrugsfälle angeklagt gewesen. Davon blieben nach zehn Verhandlungen vier übrig. Die erste Verhandlung hatte im April 2013 stattgefunden. Für die lange Verfahrensdauer seien von der Strafe drei bedingte Haftmonate abgezogen worden, merkte der Vorsitzende an. Das Strafverfahren hat so lange gedauert, weil ein Richterwechsel vorgenommen werden musste, zahlreiche Zeugen zu hören waren und ein Gutachten erstellt wurde.

„Ich fühlte mich sehr fair behandelt“, sagte der teilgeständige Angeklagte nach der Urteilsbegründung. Für die zwei Schöffen „tut’s mir leid“, ergänzte er, dass sie als Laienrichter so viel Zeit für das Gerichtsverfahren aufbringen mussten.

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