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Brauchtum und Strafe – jeder Spaß hat seine Grenzen

Wer es an Halloween "übertreibt", muss mit Strafen rechnen
Wer es an Halloween "übertreibt", muss mit Strafen rechnen ©dapd
Feldkirch - Faule Eier auf Hausmauern zu Halloween, Gefahr durch Silvesterknaller, ausgelassenes Feiern bei Polterabenden – wer es zu bunt treibt, muss mit Anzeigen und Strafen rechnen.

Bei Halloween werden – entsprechend dem Gruselflair, welches dem Ereignis anhaftet – gerne Gräber verwüstet. Wer erwischt wird, hat, Brauchtum hin oder her, sogar eine Anzeige wegen „schwerer Sachbeschädigung“ am Hals. Strafrahmen: bis zu zwei Jahre.

Wenn Schadenersatz droht

Ein allzu ausgelassener Polterabend hat, wenn es zu einem Unfall kommt, ebenfalls Konsequenzen. Ein betrunkener Traktorfahrer, dessen Anhänger mit der Gästeschar ins Wanken geriet, wobei einige Menschen verletzt wurden, wurde am Landesgericht Feldkirch wegen Körperverletzung verurteilt. Spaß und Ernst liegen eng beieinander, wenn Schäden entstehen oder jemand verletzt wird. Daran sollte man immer denken.

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