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Bregenzer gibt betrunkene Bootsfahrt zu - 6 Monate Haft drohen

Der betrunkene Bootsfahrer muss mit Konsequenzen rechnen.
Der betrunkene Bootsfahrer muss mit Konsequenzen rechnen. ©LPD Vorarlberg
Hard. Zwei alkoholisierte Männer hatten in der Nacht auf Sonntag mit ihrem Boot den Rheindamm bei Hard gerammt. Die Polizei hat am Donnerstagnachmittag die beiden Verdächtigen einvernommen. Sie hatten sich am Wochenende nach dem Unfall versteckt. Ein 33-jähriger Bregenzer hat nun gestanden, das Boot alkoholisiert gesteuert zu haben.
Alkofahrt endet am Rheindamm

Laut Seepolizei Hard wollte der Bregenzer mit 2,28 Promille Alkohol im Blut sein Boot unbedingt noch in den Bregenzer Hafen steuern, obwohl sein 37-jähriger Kollege ihm geraten hatte, das Boot stehen zu lassen. Wie Dienststellenleiter Andreas Horb im VOL.AT-Interview informiert, dachte sich der Bregenzer: “Richtung Hafen schaff ich’s noch”. Er nahm die Kurve aber zu früh – und dann war der Rheindamm im Weg.

Bis zu sechs Monate Haft

Der Bregenzer wird nun wegen Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch und der Bezirkshauptmannschaft Bregenz angezeigt. Ihm drohen bis zu sechs Monaten Gefängnis, weil sich der 37-jährige Deutsche beim Unfall leicht verletzt hat. Fest steht auch, dass der Einsatz der Wasserrettung von den Männern bezahlt werden muss. Geschäftsführer Sebastian Hellbock weiß, dass es hier auch keinen Unterschied macht, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt: “Wir sind nach dem Landesrettungsgesetz dazu verpflichtet, dem Unfallverursacher die Einsatzkosten von 2.000 Euro zu verrechnen.”

Polizeieinsatz zahlen die Bürger

Für die Feuerwehr waren die Einsatzkräfte aus Hard und Fußach vor Ort. Beziffern kann man ihre Hilfe aber noch nicht, informiert Geschäftsführer Günther Watzenegger: “Wenn grobe Fahrlässigkeit der Unfallverursacher vorliegt, müssen sie mit einer Anzeige rechnen. Der Einsatz wird dann auch in Rechnung gestellt. Derzeit erheben die Feuerwehren die Summe aber noch.”

Die Kosten für die Seepolizei bleibt jedoch auf dem Stuerzahler sitzen. Wie Kommandant Andreas Horb von der Seepolizei Hard gegenüber VOL.AT erklärt, “zahlen Polizeieinsätze immer die Bürger, ob fahrlässig gehandelt wird oder nicht. Nur bei Großveranstaltungen muss der Veranstalter für einen Teil der Kosten aufkommen.”

Mit 45 km/h gegen den Rheindamm

Wie berichtet fuhren der 33-jährige Bregenzer und der 37-jährige Deutsche am Wochenende mit ihrem Motorboot ungebremst mit ca. 45 km/h in den Rheindamm. Sie fügten sich dabei Abschürfungen im Gesicht und an den Händen zu. Beide sind laut Horb reuig: “Das war einfach eine besoffene Geschichte, da sind sich alle einig.”

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