Im Dezember 2013 war ein deutscher Student der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu 720 Euro Geldstrafe verurteilt worden – die Anklage hatte auf Mordversuch gelautet.
Sturz von Brücke in Krems
Auf fahrlässige Körperverletzung war bereits im ersten Verfahren im August des Vorjahres entschieden worden, wonach der Richtersenat den Wahrspruch der Geschworenen aussetzte.
Der Deutsche hatte am 1. März einen 21-Jährigen über ein Brückengeländer gestoßen, wodurch dieser schwer verletzt wurde. Er war erst eine Woche vor dem Vorfall nach Krems gekommen.
Beim Prozess im Dezember
“Hätte ich gewusst, dass das eine Brücke ist, hätte ich ihn nicht gestoßen”, beteuerte der 24-Jährige bei der zweiten Auflage des Prozesses im Dezember, dass er nur seinem in eine Ranglerei verwickelten, am Boden liegenden Freund zu Hilfe kommen wollte.
(apa/red)