Diese aktuelle Entwicklung im Falle um den in Baden entführten Buben gab ein Sprecher der von der Mutter beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Schönhart am Mittwoch bekannt. Nun soll der Oberste Gerichtshof (OGH) über die weitere Zuständigkeit entscheiden.
Vater berief sich auf archaisches Recht
Laut den Großeltern des Vierjährigen hatte sich der Vater auf ein Schreiben berufen, das auf uraltem archaischem Sarker Recht (Sark ist eine britische Kanalinsel, Anm.) beruhte, wonach Müttern unehelicher Kinder keinerlei Rechte eingeräumt werden.
Trotz der nunmehrigen Nichtigkeit des Dokuments darf die Mutter nach Auflagen des Gerichts die Insel Sark mit ihrem Kind nicht verlassen. Ihr ist es dort lediglich gestattet, ihren Sohn ein paar Tage die Woche zu betreuen.
Weitere Zuständigkeit wird ermittelt
Rechtsanwältin Britta Schönhart wird nun beim OGH einen Antrag einbringen, um die weitere Länderzuständigkeit zu ermitteln. Nach Ansicht von Schönhart hatte der Vierjährige, bevor er auf die Kanalinsel gebracht wurde, seinen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich. Dies wurde auch in einem anhängigen Pflegschaftsverfahren vom Vater zugestanden. Österreich sei daher auch international zuständig, so die Rechtsanwältin: “Es kann nicht sein, dass diese Art der Selbstjustiz in Österreich geduldet wird.”
In der Zwischenzeit wird die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ihre Ermittlungen fortsetzen. Demnächst soll der Vater in Österreich hinsichtlich des Verdachts der Kindesentziehung einvernommen werden.
Entführung des Buben aus Baden
Der Vierjährige war am 7. Oktober von seinem Vater mit einem Privatjet von Österreich auf die Kanalinseln gebracht worden. Seitdem läuft auf Guernsey ein Verfahren über den Verbleib des Buben. Kurz vor Weihnachten hatte das dort zuständige Gericht auf Anordnung entschieden, dass die Mutter ihr Kind auf Sark vier Tage die Woche betreuen dürfte.
In dem vorliegenden Obsorgestreit sind mehrere Länder involviert. Das Advokatenpaar lebt getrennt. Die 41-jährige in Österreich geborene Mutter wohnt bei ihren Eltern in Baden, der Vater stammt von einer Insel im Ärmelkanal und ist nach Angaben der Kanzlei auch deutscher Staatsbürger. Der Vierjährige hat die deutsche sowie die britische Staatsbürgerschaft.
(apa/red)