8. August 2012 13:26; Akt.: 8.08.2012 14:09

Bucher genehmigte Zahlung für BZÖ-Wahlbroschüre

Neben den damaligen BZÖ-Landespolitikern Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch und Harald Dobernig sowie BZÖ-Abg. Stefan Petzner, gegen die Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwalt bezüglich einer BZÖ-Wahlkampfbroschüre samt Imagevideo laufen, ist auch BZÖ-Obmann Josef Bucher zumindest indirekt in die Affäre verwickelt.

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Dieser genehmigte als Aufsichtsratsvorsitzender der Kärntner Tourismusholding im März 2008 nämlich die Zahlung von 100.000 Euro durch die KTH für das Imagevideo. Als Beschuldigter wird er derzeit aber nicht geführt. Bucher erklärte gegenüber der APA dazu, dass zu diesem Zeitpunkt von einer Wahlkampfbroschüre keine Rede gewesen sei.

Tourismusholding als Zwischenstation

Aus dem Umlaufbeschluss geht hervor, dass die Tourismusholding nur als Zwischenstation benutzt wurde. Denn als erste Prämisse ist festgehalten, dass die “schriftliche Zusicherung des Landes Kärnten, dass der Beitrag von 100.000 Euro (…) der Tourismus Holding vom Land Kärnten refundiert wird”. Die von der Landesimmobiliengesellschaft an die KTH gestellte Rechnung werde daher an das Land weiterverrechnet. Dobernig hatte im August 2010 auf APA-Anfrage kategorisch bestritten, dass die Landesgesellschaften für die Broschüre Mittel aus dem Landesbudget erhalten hätten.

“Als Tourismusverantwortlicher kann ich die Produktion eines Imagefilms über Kärnten ja nicht gut ablehnen”, meinte Bucher am Mittwoch. Von der Aufteilung eines größeren Projekts auf die Landesgesellschaften, um einen Regierungsbeschluss zu umgehen, habe er nichts gewusst. “Wenn das so gewesen ist, dann war das sicher nicht in Ordnung.” Einvernommen worden sei er zu dieser Causa bisher nicht.

Es geht um 500.000 Euro

Die Broschüre und der Film kosteten insgesamt 500.000 Euro. Für ein Projekt dieser Größenordnung ist normalerweise ein Regierungsbeschluss notwendig. Nach APA-Recherchen gab es einen solchen nicht, die Kosten für das Projekt wurden stattdessen auf Landesgesellschaften aufgeteilt. Ein Verwaltungsjurist erklärte der APA, dass diese Methode ein klassisches Umgehungsgeschäft sei, das stark nach Amtsmissbrauch aussehe.”

 



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