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Bundestheater Holding: Strafrechtliche Konsequenzen werden geprüft

Nun soll geprüft werden, ob es in der Causa strafrechtliche Konsequenzen geben könnte.
Nun soll geprüft werden, ob es in der Causa strafrechtliche Konsequenzen geben könnte. ©APA
Ob der vernichtende Rechnungshofbericht zur Bundestheater-Holding auch strafrechtliche Konsequenzen haben oder Schadenersatzforderungen nach sich ziehen könnte, soll nun ein Anwalt prüfen, der von Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) beauftragt worden ist.
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Innerhalb der kommenden zehn Tage soll die Stellungnahme dazu vorliegen, sagte Ostermayer im Ö1-“Morgenjournal” am Freitag, dann werde über weitere Schritte entschieden.

“Zu lange weggeschaut”

“Man hat zu lange weggeschaut”, konstatierte Ostermayer ein Versagen aller involvierter Institutionen. Für das eigene Ressort habe er bereits angewiesen, dass alle Empfehlungen des Berichts umgesetzt werden sollen. Auch die Verantwortung des zuständigen Sektionschefs Michael Franz werde geprüft. Eine Entlassung von Franz sei aufgrund dessen Dienstverhältnisses aber nicht möglich.

Zerschlagung der Holding möglich

Eine Zerschlagung der Holding käme für Ostermayer infrage, “aber ich glaube nicht, dass es das Ergebnis sein wird.” Die Kritik an den hohen Gehältern und Prämien für die Kulturmanager ist für den Minister nachvollziehbar, man müsse aber auch sehen, dass man in einem internationalen Wettbewerb stehe. “Aber ich schau in jedem einzelnen Fall, ob es möglich ist, geringere Gehälter zu vereinbaren.”

Kritik vom Rechnungshof

Der Rechnungshofbericht hält fest, dass die Holding ihre Aufgabe “unzureichend” erfüllte. Mit den Tochtergesellschaften Burgtheater, Staatsoper und Volksoper seien “keine genehmigungsfähigen Dreijahrespläne” erarbeitet, “keine realistischen mehrjährigen Finanzierungskonzepte” erstellt, keinerlei Vorschläge zur Deckung des zusätzlichen Finanzbedarfs gemacht und mit zentralen Liquiditätsplanungen erst 2010 begonnen worden. (APA)

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