AA

Burgenland-Wahl: Wahlanfechtung wegen inhaltlichem Mangel zurückgewiesen

Der VfGH wies die Wahlanfechtung zurück.
Der VfGH wies die Wahlanfechtung zurück. ©APA (Sujet)
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wies die Wahlanfechtung der Burgenländischen Landtagswahl durch die Christliche Partei Österreichs (CPÖ) zurück.

Die CPÖ hatte beantragt, in fünf Wahlsprengeln eine Neuauszählung durchzuführen und das dritte Landeslistenmandat einem FPÖ-Kandidaten zuzuweisen. Eine Wahlanfechtung habe jedoch einen begründeten Antrag auf Nichtigerklärung des gesamten Wahlverfahrens oder eines bestimmten Teils desselben zu enthalten. Da dies nicht der Fall sei, leide die Wahlanfechtung der CPÖ an einem nicht verbesserungsfähigen inhaltlichen Mangel, stellten die Verfassungsrichter fest.

Burgenland-Wahl: VfGH ortet inhaltlichen Mangel bei CPÖ-Wahlanfechtung

Dazu kam noch ein formelles Versäumnis: Auf der im Juli per Fax übermittelten Anfechtung hatte die Unterschrift des zustellungsbevollmächtigten Vertreters der CPÖ gefehlt. Eine der Partei eingeräumte Frist sei dann aber “teilweise ungenützt” verstrichen, wodurch die Anfechtung ebenfalls zurückzuweisen sei, argumentierte der VfGH.

(apa/red)

  • VIENNA.AT
  • Burgenland
  • Burgenland-Wahl: Wahlanfechtung wegen inhaltlichem Mangel zurückgewiesen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen