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Burgtheater Wien: Dauer der Ermittlungen nicht absehbar

Das Verfahren gegen Hartmann wurde teilweise eingestellt.
Das Verfahren gegen Hartmann wurde teilweise eingestellt. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Bereits vor dem Wochenende wurde bekannt, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft Teile ihrer Ermittlungen gegen den ehemaligen Burgtheaterdirektor Matthias Hartmann sowie gegen den ehemaligen Bundestheater Holding-Chef Georg Springer eingestellt hat. Es ist noch offen, ob gegen die ehemalige Geschäftsführerin Silvia Stantejsky Anklage erhoben wird.
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Bei Hartmann sind weiterhin die Punkte der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen sowie der Abgabenhinterziehung offen, während die WKStA die Vorwürfe bezüglich Untreue und Bilanzfälschung eingestellt hat. Ob bei den übrigen Punkten Anklage erhoben wird, ist weiterhin Gegenstand der Ermittlungen. Gegen Springer bleibt noch der Punkt der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen offen. Stantejsky drohen im Falle einer Verurteilung in puncto Untreue ein bis zehn Jahre Haft. Wie lange sich die Ermittlungen gegen Hartmann, Springer und Stantejsky noch hinziehen werden und wann gegebenenfalls Anklage erhoben werden könnte, ist laut WKStA nicht absehbar.

Hartmanns Anwälte vermitteln seine Unschuld

Ganz anders sieht es parallel im Vergleichsverfahren mit dem Burgtheater aus, das von Hartmann (bzw. dessen Versicherung) Schadenersatz fordert. Burgtheater-Anwalt Bernhard Hainz zeigt sich über die derzeitige mediale Darstellung verwundert: “Es wird seitens von Hartmanns Anwälten der Eindruck vermittelt, Hartmann sei gänzlich unschuldig an allem. So ist das ja eindeutig nicht.” Die Einstellung der WKStA sage “noch nichts über die Berechtigung der Entlassung aus”, so Hainz zur APA. Die Staatsanwaltschaft habe sich mit Themen beschäftigt, die nichts mit den Gründen der Entlassung zu tun gehabt hätten. “Im Entlassungsverfahren geht es um seine Gesamtverantwortung als Geschäftsführer und sein Kontrollversagen. Darum, dass Hartmann es unterlassen hat, das gesamte System der Buchhaltung und auch der kaufmännischen Gestionierung umzustellen.” Hartmann hätte aus eigener Erfahrung von der “doppelten Buchhaltung” wissen müssen.

Hartmann hätte “durchgreifen müssen”

Das sei zwar nicht strafbar, Hartmann hätte jedoch “durchgreifen müssen”. “Dieses Kontrollversagen ist der Grund für die Entlassung”, so Hainz. Hier sitze Hartmann “im selben Boot wie die Wirtschaftsprüfer”. Dass sich Hartmanns Anwälte nun optimistisch gezeigt haben, Ansprüche aus dem Entlassungsverfahren durchsetzen zu können, kritisiert Hainz scharf. “Es geht nicht darum, was Hartmann vom Burgtheater zu fordern hat – da wird er nämlich nichts bekommen – sondern um die Frage, was er bzw. seine Haftpflichtversicherung dem Burgtheater an Schadenersatz zu zahlen hat.”

Ermittlungen gegen Burgtheater wegen Bilanzfälschung

Auch gegen das Burgtheater als Verband wurde ermittelt, und zwar wegen Bilanzfälschung. Laut einem Sprecher der WKStA gab es hier jedoch eine Einstellung. Bei Hartmann sei der Tatbestand der Bilanzfälschung aus subjektiven Gründen “nicht nachweisbar”, er habe die Vorgänge “nicht erkannt oder gewollt”, heißt es. Hier bleibt also lediglich Stantejsky übrig, gegen die neben dem Vorwurf der Bilanzfälschung auch wegen Untreue ermittelt wird. Hier wurden lediglich Teilaspekte (Übersiedlungskosten, Abgeltung von Urheberrechten) eingestellt. Auch bei ihr sowie dem Burgtheater steht weiterhin grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen im Raum.

APA/Red.

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