Josef Martinz ist als ÖVP-Vorstand zurückgetreten - © APA
Der wegen Untreue angeklagte Martinz hatte das Büchlein am Montag dem Gericht überreicht. Martinz hatte den Betrag, den er als”Schandgeld” bezeichnete, von Steuerberater Dietrich Birnbacher in einem Kuvert erhalten und nach eigenen Angaben im Wahlkampf ausgegeben.
Am Vormittag hatte die Kärntner Landesholding Anspruch auf das Geld erhoben. Da Martinz-Anwalt Todor-Kostic die Ausfolgung des Betrags an die Holding abgelehnt habe, sehe er keine Handhabe, das Sparbuch zu behalten, erklärte der Richter.