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Causa Tierschutzgesetz: Diskussion geht weiter - VfGH lehnt Prüfung ab

Tierschutzgesetz neu: Die Vergabe von Tieren durch Private ist nicht mehr erlaubt
Tierschutzgesetz neu: Die Vergabe von Tieren durch Private ist nicht mehr erlaubt ©APA (Sujet)
Kein Ende ist in der Diskussion um die Novelle des Tierschutzgesetzes in Sicht, das unter anderem privaten Tierschutzvereinen ein Dorn im Auge ist. Ein Vorstoß des Wiener Tierschutzvereins (WTV) stieß beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun auf Ablehnung.
WTV: Novelle als "Pfusch" gesehen
600-Euro-Strafen an Vereine
Regierung beginnt einzulenken

Der WTV hatte vergangene Woche eine rechtliche Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof übergeben und eine amtswegige Prüfung der Novelle gefordert. Der VfGH lehnte diese am Freitag ab.

Tierschutzgesetz: WTV sieht “Pfusch” und “Schlamperei”

Der VfGH habe die Stellungnahme des Wiener Tierschutzvereins vom 20. Juli 2017 geprüft, “eine amtswegige Prüfung ist laut Bundesverfassung jedoch nur möglich, wenn der Gerichtshof das Gesetz in einer bei ihm anhängigen Rechtssache anzuwenden hätte”, lautete die Antwort des VfGH. Ein entsprechendes Schreiben an Petrovic beziehungsweise den Tierschutzverein sei bereits per Mail übermittelt worden.

Als “Pfusch” und “Schlamperei” bezeichnete WTV-Sprecher Oliver Bayer die Gesetzesnovelle, die ohne Einbindung der Tierschutzbewegungen entstanden sei. “In der Begutachtungsphase des Gesetzes sind über 600 Stellungnahmen von Privatpersonen und Vereinen eingetroffen, meines Wissens ein absoluter Rekord. Dass man da als Gesetzgeber nicht sagt, das ist der Bevölkerung wichtig, ist unverständlich. Die Suppe dürfen jetzt die Tierschutzorganisationen und die kleinen Vereine auslöffeln”, sagte er im APA-Gespräch diese Woche.

Private und Vereine verzweifelt – Kritik des Tierschutzvereins

Er forderte eine rasche Lösung, die für alle verständlich sei. In den vergangenen Wochen Wochen hätten viele Privatpersonen und kleine Vereine beim WTV angerufen, die nicht wissen, wie sie weitermachen sollen, wenn sie ihre Tiere nicht mehr weitervermitteln dürfen. Mehrere hätten ihre Tätigkeit vorübergehend eingestellt. “Die Regierungsparteien schieben sich jetzt gegenseitig den schwarzen Peter zu. Wir sind gespannt, was da kommt. Ich gehe aber davon aus, dass die Novelle der Novelle erst nach der Nationalratswahl kommen wird”, sagte Bayer. Das Pressebüro von Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) gab diese Woche trotz mehrmaliger APA-Anfrage keine Stellungnahme dazu ab.

Die Novelle des Tierschutzgesetzes verbietet die Vermittlung von Tieren in der Öffentlichkeit, also über das Internet oder die Printmedien. Betroffen sind auch Organisationen, die weder ein eigenes Tierheim noch eine entsprechende Bewilligung zur Online-Vermittlung besitzen. WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic hatte an der Novelle zur Eindämmung von Welpenschmuggel kritisiert, dass sie die Arbeit kleinerer Tierschutzvereine ohne Heime unmöglich machen würde. Die Stadt Wien setzte erste Strafverfügungen, die sie den Tierschutzvereinen geschickt hatte, wieder aus.

(apa/red)

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