AA

D: Haft für Todes-Pillen-Verkäufer

In dem Prozess um den Verkauf von Todespillen über das Internet hat ein Gericht in Wuppertal den Angeklagten zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Die Richter befanden den 23-Jährigen am Mittwoch des verbotenen Handels mit Medikamenten in 16 Fällen schuldig.

Der Mann hatte zwischen November 2004 und Mai 2005 über das Netz todbringende Arznei an Selbstmordgefährdete verkauft. Nach Einnahme der verschreibungspflichtigen Medikamente Truxal und Luminal waren mindestens zwei Menschen gestorben und sieben weitere ins Koma gefallen.

Der Angeklagte gab die Taten zu Prozessbeginn zu. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft sollte er wegen besonders schwerer Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz für fünf Jahre hinter Gitter. Beihilfe zum Selbstmord ist in Deutschland nicht strafbar.

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • D: Haft für Todes-Pillen-Verkäufer
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen